Umwandlungssätze

Nicht finanzierte Leistungsversprechen

Viele Pensionskassen richten Leistungen und Renten aus, die höher sind als das während der Erwerbszeit angesparte Altersguthaben. Das Kapitaldeckungsverfahren rutscht dadurch in Schieflage.

Am 22. September stimmt das schweizerische Stimmvolk über Änderungsvorschläge in der beruflichen Vorsorge ab. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung sowie der Schwankungen an den Kapitalmärkten soll der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt werden. Aus 100'000 Franken Sparkapital wird bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine lebenslange jährliche Altersrente von 6800 Franken berechnet, bei 6 Prozent sind es noch 6000 Franken und somit 12 Prozent weniger. Den Folgen des sinkenden Umwandlungssatzes kann mit der Einzahlung von höheren Sparbeiträgen entgegengehalten werden.

In der Praxis haben die Pensionskassen die anstehende BVG-Reform längst vorweggenommen. Die Umwandlungssätze sind seit Jahren im Sinkflug und werden an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Eine Gegenüberstellung zeigt, dass der durchschnittlich angewandte Umwandlungssatz derzeit bei rund 5,5 Prozent liegt. Mit 6,5 Prozent rechnet Spida im Jahr 2025 mit dem höchsten Umwandlungssatz in die Altersrenten um. Einen tieferen Satz hat Revor mit 5,0 Prozent. Sie legt Wert auf Generationengerechtigkeit. Gemäss Angaben richtet sie nur Leistungen aus, die vorfinanziert sind und will gemäss eigenen Angaben vermeiden, dass nicht finanzierte Leistungen ausbezahlt werden. Georg Dubach, Geschäftsführer der Revor Sammelstiftung, erklärt dazu: «Bei einem angemessenen Umwandlungssatz sollen die Erträge des Alterskapitals der Aktiven nicht zur Finanzierung der Altersrenten herangezogen werden. Doch in den letzten Jahren hat ein gefährlicher Mix aus tiefen Realzinsen, einer rasch steigenden Lebenserwartung und einem frühen Renteneintrittsalter dazu geführt, dass Milliardenbeträge von Jung zu Alt umverteilt werden. Dagegen erweist sich unser Umwandlungssatz für alle Versicherten als fair und macht das Revor-System glaubwürdig und zukunftsfähig.»

Zur Berechnung der Altersrenten gibt es zwei unterschiedliche Modelle: einheitlicher und gesplitteter Umwandlungssatz. Der Trend ist klar in Richtung einheitlicher Umwandlungssatz. Gerechnet wird simpel mit einem Umwandlungssatz über das gesamte Altersguthaben. Bei allen aufgeführten Kassen ist im Jahr 2025 der einheitliche Umwandlungssatz tiefer als der gesetzliche Mindestsatz von 6,8 Prozent. Dies ist rechtens, sofern genügend überobligatorisches Kapital angespart ist, das für eine Querfinanzierung herangezogen werden kann. Bei Versicherten, die ausschliesslich obligatorisches Altersguthaben angeäufnet haben, sind die Pensionskassen verpflichtet, die Altersrente auf die gesetzlichen Mindestleistungen anzuheben.

Beim zweiten Modell rechnen die Pensionskassen mit einem gesplitteten Umwandlungssatz. Dieses Modell ist insbesondere bei den Sammelstiftungen mit Vollversicherung in Norm. Ihre Berechnungen fallen mit zwei unterschiedlichen Umwandlungssätzen aus. Auf dem gesetzlichen Sparkapital haben die Vollversicherer derzeit einen Umwandlungssatz von 5,5 bis 6 Prozent, auf dem überobligatorischen Sparkapital wird ein Wert von weniger als 4,5 Prozent gewährt. Auch beim gesplitteten Modell muss die gesetzliche Minimalrente immer eingehalten sein.

Für die Vergleichbarkeit der Umwandlungssätze und deren Auswirkungen ist in der Tabelle für das Jahr 2025 ein gemittelter Umwandlungssatz mit je 50 Prozent obligatorischem und 50 Prozent überobligatorischem Altersguthaben berechnet. Die Höhe des Umwandlungssatzes wird von zwei Parametern bestimmt: erstens von der Dauer der Rentenbezugsperiode (kalkulatorische Lebenserwartung) und zweitens von der zu erwartenden Rendite auf dem vorhandenen Deckungskapital (technischer Zins). Aufgrund der zunehmenden Überalterung dauert die Rentenphase stetig länger an, und das Kapital muss für eine längere Auszahlungsdauer dienen. Auf der Basis der aktuellen Lebenserwartung lässt sich derzeit bei einer kalkulatorischen Anlagerendite von 2,5 Prozent für eine Person im Alter von 65 Jahren ein Umwandlungssatz von 5,2 Prozent berechnen.

Bei Allianz Suisse, Baloise und Pax sind die Umwandlungssätze für das Jahr 2026 noch nicht bekannt. Eine unangenehme Situation für die betroffenen angehenden Pensionäre dieser Kassen. Eine verlässliche Finanzplanung für den bevorstehenden Ruhestand ist noch nicht möglich. Beschliessen die Stiftungsräte kurzfristig Senkungen der Umwandlungssätze, wird es schwierig, die entstandenen Renteneinbussen in der verbleibenden Zeit zu kompensieren.