Rente oder Kapital
Eine der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pensionierung lautet: Soll ich eine lebenslange Pensionskassen-Rente beziehen oder soll ich mir das Altersguthaben sofort auszahlen lassen? Es gibt kein Patentrezept, denn der Entscheid muss jede Person für sich und seine Lebensumstände selber fällen. Wird der Wunsch nach einer einmaligen Kapitalauszahlung nicht innerhalb der notwendigen Frist bei der Pensionskasse angemeldet, bezahlt die Pensionskasse automatisch die Rente aus.
Während die einen Kassen Ihren Versicherten einen vollen Kapitalbezug erlauben, bezahlen andere nur einen Teil des Guthabens in Kapitalform aus. Die aktuelle Gesetzgebung lässt es den Pensionskassen offen, ob Sie den Kapitalbezug an Ihren Versicherten in vollem Umfang zulassen. Mindestens ein Viertel des obligatorischen Kapitals müssen die Pensionskassen auf Gesuch an die Versicherten auszahlen.
Wer sein Pensionskassenguthaben sofort auszahlen lässt, kann frei darüber verfügen und sich selber eine Rente bezahlen. Je nach Anlagestrategie und Bewirtschaftung des Kapitals wird es jedoch am Tag X aufgebraucht sein. Diese Gefahr haben Pensionierte, die eine lebenslange Rente beziehen nicht. Mit dem Kapitalbezug kann in den ersten Jahren nach der Pensionierung mehr Kapital verzehrt werden, dies hat jedoch wesentlich tiefere Bezüge in den späteren Pensionierungsjahren zur Folge. Diese höhere Flexibilität zwingt zu konsequenter Finanzplanung und einer adäquaten Abstimmung des Anlagerisikos auf die gesamte Vermögenssituation.
Der Entscheid Rente oder Kapital hat nicht nur Auswirkungen auf die Höhe und Flexibilität des Einkommens im dritten Lebensabschnitt, sondern wirkt sich auch auf die Steuerrechnung oder die Erbschaftsplanung aus (siehe Tabelle „Rente oder Kapital“).
Diskussionen über die Senkung beim Umwandlungssatz lassen den Gedanken aufkommen, das Kapital auszahlen zu lassen und selber zu bewirtschaften. Im zunehmend schwierigen Anlageumfeld ist jedoch Vorsicht geboten. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung im Zeitpunkt der Pensionierung von rund 20 Jahren muss das Kapital eine jährliche Rendite von knapp 4 Prozent abwerfen. Um diese Rendite zu erreichen ist es jedoch unumgänglich, nahezu 50 Prozent in Aktienanlagen zu investieren. Mit einer solchen Anlagestrategie muss kurzfristig mit grösseren Kursrückschlägen gerechnet werden was die Gefahr erhöht, dass das Kapital früher aufgebraucht ist.
Bei den Vergleichsrechnungen darf nicht vergessen werden, dass im Zeitpunkt des Todesfalls die Pensionskasse an den überlebenden Ehegatten eine Witwenrente ausbezahlt. Solche anwartschaftliche Hinterlassenenrenten sind in den Umwandlungssätzen der Pensionskassen eingerechnet, was diesen nicht unwesentlich nach unten drückt.
Der Entscheid „Rente oder Kapital“ ist facettenreich und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, sobald die erste Renten- oder Kapitalzahlung erfolgt ist. Deshalb entscheiden sich immer mehr Personen für eine Mischform, d.h. Kapital und Rente. Einen Teil des Guthabens beziehen Sie als Rente und den Rest lassen sie sich sofort auszahlen. Mit der Rente werden die ordentlichen Lebenshaltungskosten finanziert, derjenige Teil der als Kapital ausgezahlt wurde steht für Investitionen, Ferien oder andere Wünsche zur Verfügung.