Zahlungstermine: Wer zu spät zahlt, wird bestraft
Bei den Pensionskassen bestehen nicht nur riesige Prämienunterschiede, auch bei den Zahlungsmodalitäten gibt es entscheidende Unterschiede. In der beruflichen Vorsorge sind die Risiko- und Verwaltungskosten vorschüssig zu Jahresbeginn fällig. Die Sparbeiträge, die den weit grösseren Teil der Beiträge ausmachen sind nachschüssig erst per Jahresende fällig. In den letzten Jahren haben sich bei den Kassen jedoch ganz unterschiedliche Modalitäten für Prämienzahlungen eingebürgert.
Allianz Suisse, AXA Winterthur, Basler und Swiss Life stellen die Risiko- und Verwaltungskosten aber auch die Sparbeiträge bereits im Januar in Rechnung. Auf den Sparbeiträgen gewähren sie einen Skonto von 2 Prozent. Bei späterer Zahlung werden Verzugszinsen von über 4 Prozent in Rechnung gestellt.
Für den Architekturbetrieb aus unserem Offertvergleich mit 17 versicherten Personen betragen die Sparbeiträge rund 112'000 Franken. Ein Skonto von 2 Prozent macht 2'200 Franken aus. Können diese Sparbeiträge erst per Jahresende bezahlt werden, summiert sich der Verzugszins auf 5'000 Franken. Für grössere Betriebe können diese Verzugszinsen mehrere zehntausend Franken betragen. Daher lohnt es sich, die Prämienzahlungsmodalitäten der Pensionskassen genau zu studieren und einzuhalten.
AXA Winterthur und Swiss Life sind derzeit an der Überarbeitung dieses nicht gerade kundenfreundlichen Zahlungssystems. So soll inskünftig auch die quartalsweise Prämienzahlung möglich sein.
Bei den unabhängigen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen verlangt einzig die Vita eine vorschüssige Zahlung der Sparbeiträge zu Jahresbeginn. Viele Pensionskassen wenden die unterjährige Teilzahlung an. Sie stellen monatlich oder quartalsweise die anteilsmässigen Spar-, Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge in Rechnung. Die Kunden haben anschliessend meist 30 Tage Zeit die Prämienrechnung zu bezahlen. Erst nach dieser Zahlungsfrist werden Verzugszinsen verrechnet.