Verwaltungskosten: Kopflastig
Die gesetzlichen Anforderungen an die administrativen Tätigkeiten der Pensionskassen nehmen stetig zu. Im Gegensatz dazu kommen die Pensionskassen zunehmend unter Druck ihre Verwaltungskosten zu optimieren. Grundsätzlich lassen sich diese Verwaltungskosten in drei Bereiche unterteilen. In die erste Kategorie gehören die Kosten der Vermögensverwaltung. Diese wurden bereits beim Vergleich der Anlageergebnisse berücksichtigt, da jeweils die Nettoanlagerenditen, d.h. die Anlageergebnisse nach Abzug der Vermögensverwaltungskosten verglichen wurden.
In die zweite Kategorie fallen die Kosten für Marketing und Vertrieb. Der dritten Kategorie sind die allgemeinen Verwaltungskosten zuzuordnen. Dies sind Kosten für die Administration und Verwaltung der Pensionskassen. Die SonntagsZeitung untersucht und vergleicht die Verwaltungskosten der einzelnen Kassen auf der Basis der durchschnittlichen Kosten pro versicherte Person. Als Grundlage dienten die Geschäftsberichte 2009. Da die Rentner keine Verwaltungskosten bezahlen, wurden diese Kosten in einer weiteren Berechung auf die aktiven Versicherten umgelegt und als „Verwaltungskosten ohne Rentner“ ausgewiesen.
Mit 155 Franken hat die ASGA Pensionskasse die effizienteste Pensionskassenverwaltung. Sie gehört zu den grössten unabhängigen Sammelstiftungen und kann vom Grösseneffekt profitieren. Wie im Vorjahr folgen auf den weiteren Podestplätzen Profond und PKG. Als vergleichsweise kleine Kasse folgt CoOpera bereits auf dem vierten Platz. Wie im Vorjahr müssen Meta und Grano die höchsten durchschnittlichen Verwaltungskosten ausweisen. Beide Kassen konnten die Kosten reduzieren und in den Geschäftsjahren 2010 und 2011 hält dieser Trend an. Mit durchschnittlich 800 - 900 Franken sind die Kosten aber immer noch fast doppelt so hoch wie der Durchschnitt aller Kassen.
Insgesamt sind in den letzten drei Jahren keine grossen Veränderungen bei den Verwaltungskosten festzustellen. In Zukunft ist jedoch mit einem klaren Anstieg der Verwaltungskosten zu rechnen. Hauptgrund dafür ist die aktuelle Strukturreform der beruflichen Vorsorge. Diese Gesetzesreform bringt eine Vielzahl von neuen organisatorischen Vorschriften und Auflagen. Weiter wird mit zusätzlichen Kosten der Aufsichtsbehörden gerechnet. All diese Veränderungen sind durch die aktiven Versicherten über den Verwaltungskostenbeitrag zu bezahlen.