Verwaltungskosten

Im Auftrag der SonntagsZeitung hat die Weibel Hess & Partner AG die Verwaltungskosten der Sammelstiftungen genau untersucht. Weil gewisse Stiftungen die Zahlen 2008 noch nicht bekanntgeben wollten, dienten der Untersuchung die aktuell verfügbaren Geschäftsberichte des Jahres 2007 als Grundlage. Diese Jahresberichte müssen die Pensionskassen nach den Rechnungslegungsnormen von Swiss GAAP FER 26 erstellen. Dabei müssen sie die Kosten für die allgemeine Verwaltung, Vermögensverwaltung sowie Kosten für Marketing und Vertrieb ausweisen. Trotz dieses Standards gibt es bei den Vermögensverwaltungskosten noch immer Unterschiede. Werden die Vermögen von der Pensionskasse selber verwaltet, fallen dafür primär Personalkosten an, die in der Betriebsrechnung aufgeführt werden müssen. Wenn ein Grossteil der Anlagen in Anlageprodukte wie Anlagefonds oder strukturierte Produkte investiert ist, fallen für diese Anlagen separate Kosten an, beispielsweise Verwaltungs- oder Depotgebühren. Diese Kosten werden jährlich dem investierten Vermögen abgezogen und gehen zu Lasten des Anlageerfolges. In der Betriebsrechnung erscheinen diese Kosten jedoch nicht separat. Deswegen können nicht sämtliche Vermögensverwaltungskosten der Pensionskassen verglichen werden. Sie sind oft höher als sie in den Betriebsrechnungen ausgewiesen werden. Aus diesen Gründen werden im Folgenden lediglich die Kosten für allgemeine Verwaltung sowie für Marketing und Vertrieb verglichen. Diese Summe wurde ins Verhältnis des durchschnittlichen Bestandes der versicherten Personen gesetzt. Berücksichtigt sind die aktiv versicherten Personen und die Rentner per Ende 2007. Bei sämtlichen Stiftungen sind unterjährig Versicherte ausgetreten. Deswegen haben mehr Personen Verwaltungskostenbeiträge gezahlt als per Ende Jahr in den Kassen versichert waren. Allerdings sind in den Beständen per Stichtag auch die Rentenbezüger eingerechnet, obwohl diesen in der Regel keine Verwaltungskosten in Rechnung gestellt werden. Deswegen kann anhand dieser Aufstellung gezeigt werden, welche Kassen eine effiziente Verwaltung haben.

Mit der effizientesten Verwaltung brilliert die ASGA Pensionskasse. Durchschnittlich sind bei ihr im Jahr 2007 Verwaltungskosten von lediglich 146 Franken angefallen. Diese durchschnittlichen Kosten pro Person ergeben eine Gesamtsumme an Verwaltungskosten von über 13.5 Million Franken im Jahr 2007. Da der Verwaltungsaufwand insgesamt rund 10 Millionen ausmachte, konnte die ASGA die angefallenen Kosten trotz der sehr tiefen Beiträge gut decken. Hier zeigt sich, dass grössere Pensionskassen die Verwaltung dank der grossen Anzahl versicherter Personen effizienter führen können als kleinere Stiftungen, die noch nicht lange auf dem Markt sind.

Die weiteren Podestplätze gehen an Profond mit durchschnittlich 202 Franken pro Person und PKG mit 237 Franken. Bei allen untersuchten Sammelstiftungen sind durchschnittliche Verwaltungskosten von 428 Franken pro Person angefallen. Weit entfernt davon ist die Grano. Bei ihr sind Kosten von 1'104 Franken angefallen. Berücksichtigt man bei der Grano auch die ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten, ergibt dies durchschnittlich 1'426 Franken pro Person. Grano gibt an, im Jahr 2008 die Verwaltungskosten um 70 Franken pro Person gesenkt zu haben. Auch Stiftungen mit tiefen Verwaltungskosten senken diese. So konnte beispielweise auch die PKG ihre Kosten im 2008 auf 217 Franken pro Person reduzieren. Erschreckend hohe Verwaltungskosten hat auch die Meta Sammelstiftung. Die allgemeinen Verwaltungs- sowie Marketing- und Vertriebskosten haben 789 Franken pro Person ausgemacht. Werden dazu auch die Vermögensverwaltungskosten gerechnet, ergibt dies durchschnittlich 1'562 Franken pro Person. Im Durchschnitt fallen bei den Sammelstiftungen rund 0.3% des Anlagevermögens als Vermögensverwaltungskosten an. Bei Meta waren die Kosten vier Mal höher, d.h. fast 1.3% der Vermögensanlagen! Die Kosten von Meta sind somit nicht nur im Konkurrenzvergleich sehr hoch, sondern auch wenn man sie vergleicht mit den Verwaltungskostenbeiträgen, die Meta von ihren angeschlossenen Vorsorgewerken verlangten. So verlangte Meta im diesjährigen Offertvergleich (siehe Offertvergleich) 240 Franken pro Person. Damit können die tatsächlich angefallenen Kosten nicht gedeckt werden. Auch die Hoffnung auf Quersubventionierung durch positive Anlagerenditen ist insbesondere bei Meta im Börsenjahr 2008 nicht aufgegangen. Die Kunden der Meta Sammelstiftung hatten damit in den letzten Jahren doppelt das Nachsehen, erstens bei ungerechtfertigt hohen Vermögensverwaltungskosten, zweitens bei vergleichsweise schlechten Anlageergebnissen.

Anders sieht es aus bei den Verwaltungskosten der Lebensversicherungsgesellschaften und der Vita Sammelstiftung, die der Zürich nahe steht. Bei der Vita wurden im Jahr 2007 insgesamt Verwaltungskostenbeiträge von insgesamt über 50 Millionen eingefordert. Aus der Offertanfrage bei der Vita geht hervor, dass pro Person durchschnittlich Verwaltungskosten von 461 Franken verrechnet werden. Da die Vita über die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG verwaltet wird, fallen sämtliche Verwaltungskosten hauptsächlich dort an. Ob die Verwaltungskostenbeiträge der Vita ausreichen, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken, kann nicht beurteilt werden. Wenn diese nicht ausreichen sollten, geht dies voll zu Lasten der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG. Ähnlich ist die Situation bei den anderen Lebensversicherungsgesellschaften. Sie müssen gegenüber der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (früher gegenüber dem Bundesamt für Privatversicherungen) ihre Verwaltungskosten offenlegen. Da in diesen Verwaltungskosten auch weitere Komponenten wie beispielsweise Freizügigkeitspolicen oder bei gewissen Stiftungen auch die Verwaltung von Gewerbestiftungen berücksichtigt sind, ist die Vergleichbarkeit problematisch.