Die Suche nach der optimalen Pensionskasse
In der Pensionskasse geht es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer um sehr viel Geld. Finanzkrise, Zinssenkungen und tiefere Umwandlungssätze machen die zweite Säule zum Diskussionsthema. Deswegen drängt sich eine periodische Überprüfung der bestehenden Pensionskassenlösung sowohl für kleine wie auch für grössere Betriebe auf. Ein seriöser Pensionskassenvergleich braucht seine Zeit. Da ein BVG-Anschlussvertrag meist per 30. Juni auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden muss, lohnt es sich, mit der Überprüfung rechtzeitig zu beginnen.
Bei der Überprüfung sollten neben dem Zustand der Kasse auch die Kosten und Leistungen der Kasse analysiert werden. Diese Analyse dient als Ausgangslage für die Suche nach der optimalen Pensionskasse. Für eine Standortbestimmung der beruflichen Vorsorge ist es lohnenswert, mehrere Pensionskassen für eine Offerte anzufragen. Eine nicht abschliessende Liste der frei zugänglichen Pensionskassen ist auf der Website www.pensionskassenvergleich.ch abrufbar. Für die Ausarbeitung einer korrekten Offerte benötigen die Pensionskassen folgende Informationen von allen zu versichernden Personen: Personalien, Geburtsdatum, Zivilstand, Geschlecht, Jahreslohn sowie vorhandenes Altersguthaben, aufgeteilt in Obligatorium und Überobligatorium. Zudem sind sämtliche Rentenbezüger aufzulisten, die von der neuen Pensionskasse übernommen werden müssten. Nach 2 bis 3 Wochen sollten sämtliche Offertdossiers eingetroffen sein.
Das Vergleichen von Pensionskassenofferten ist nicht einfach. Als erste Vorselektion dient die Gegenüberstellung der versicherten Leistungen und Kosten sämtlicher Offerten. Während die Höhe der Sparbeiträge aller Stiftungen gleich hoch sein sollte, fallen die Risiko- und Verwaltungskosten meist sehr unterschiedlich aus. Denn nicht jede Pensionskasse beurteilt das Risiko eines Betriebs gleich. Kostenunterschiede von 50 Prozent sind keine Seltenheit. Neben den Kosten der versicherten Aktiven gilt es auch den vorhandenen Alters- und Invalidenrentnern Beachtung zu schenken. Wenn die neue Pensionskasse die bestehenden Rentner übernehmen muss, berechnet sie die notwendigen Rückstellungen. Falls die Deckungskapitalien der bisherigen Pensionskasse nicht ausreichen, muss der Betrieb den Fehlbetrag einschiessen. Dies kann für jeden Rentner mehrere zehntausend Franken ausmachen.
Die Höhe der Risiko- und Verwaltungskosten sollten aber nie das einzige Kriterium für eine Pensionskassenwahl sein. In Anbetracht des grossen Vermögens, das in der Pensionskasse angespart wird, ist die finanzielle Lage der Stiftungen als ein entscheidendes Kriterium. Bei den unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen gibt der Deckungsgrad an, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen gedeckt sind. Allerdings sind beim Vergleichen der Deckungsgrade weitere Faktoren zu berücksichtigen. Denn die Stiftungen wenden für die Berechnung ihrer Verpflichtungen unterschiedliche versicherungstechnische Parameter an, wie zum Beispiel die Höhe des technischen Zinssatzes, mit dem die Stiftungen ihren Deckungsgrad berechnen. Umso tiefer der technische Zinssatz festgesetzt ist, desto höher sind die notwendigen Rückstellungen für zukünftige Verpflichtungen. Weiter wenden die Stiftungen für die Berechnung ihrer Reserven unterschiedliche versicherungstechnische Tarife an. Keinen Deckungsgrad weisen die Vollversicherungsgesellschaften aus. Sie garantieren jederzeit eine Deckung von 100 Prozent.
Für das Vorsorgesparen ist die Verzinsung des Altersguthabens sehr entscheidend. Je höher die Pensionskassen die Guthaben ihrer versicherten Personen verzinsen, umso höher fallen die zukünftigen Altersleistungen aus. Weiter spielt für die Höhe der Altersleistungen der Rentenumwandlungssatz eine zentrale Rolle. Entscheidend ist hier auch, ob die Pensionskasse für überobligatorisches Kapital einen tieferen Umwandlungssatz anwendet.
Da neben den bereits erwähnten Faktoren noch viele weitere Gründe den Entscheid für eine Pensionskassenwahl beeinflussen, lohnt es sich, die wichtigsten Aspekte in einer Entscheidungsmatrix einander gegenüber zu stellen. Wenn sich daraus zwei oder drei Favoriten abzeichnen, kann mit diesen die erste Offerte nochmals nachverhandelt werden. Oft bietet das erste Angebot der Stiftungen noch Spielraum für Kostensenkungen.
Hat sich ein Betrieb für einen Wechsel der Pensionskasse entschieden, muss der Wechsel richtig abgewickelt werden. Denn der bestehende Vertrag sollte erst dann gekündigt werden, wenn eine schriftliche Deckungszusage der neuen Pensionskasse vorliegt. Meist beträgt die Kündigungsfrist der Anschlussverträge sechs Monate. Vor der Kündigung sind jedoch die Auflösungskosten der bestehenden Pensionskasse abzuklären. Denn beispielsweise bei Vollversicherungsgesellschaften werden unter Umständen Auflösungskosten von bis zu 8 Prozent des Vorsorgekapitals abgezogen. Damit der Pensionskassenwechsel auch von den Mitarbeitenden getragen wird, ist der Kommunikation ausreichend Beachtung zu schenken. Eine rechtzeitige und strukturierte Information gegenüber Mitarbeitenden und Rentnern hilft mögliche Unsicherheiten vorzubeugen.