Umwandlungssatz / Verzinsung
Die Kosten sind ein wichtiger Faktor bei der Pensionskassenwahl, aber nicht der einzige. Die Bonität der Kasse ist unbedingt zu berücksichtigen (siehe auch Bonitätsbarometer). Nur ein Wechsel zu einer gesunden Pensionskasse ist eine gute Wahl. So spielt die Anlagerendite und damit die Verzinsung der Alterskapitalien eine wichtige Rolle. Der Zins als „dritter Beitragszahler“ trägt über vierzig Arbeitsjahre rund einen Drittel zum Alterskapital bei. So verzinsen etwa die Bâloise, Patria und Swisscanto den obligatorischen Teil mit 2.5 Prozent und auf den überobligatorischen Teil lediglich 2.25 Prozent. Andererseits kennen die unabhängigen Sammelstiftungen kein Splitting bei der Verzinsung und vergüten teilweise wesentlich mehr als die Lebensversicherer. So hat die Gemini bei der Anlagestrategie 35 die Alterguthaben mit 8 Prozent verzinst. Eine überdurchschnittliche Verzinsung haben auch Profond mit 5 Prozent und PKG mit 3 Prozent gewährt.
Aber auch der Umwandlungssatz für die Altersrenten ist zu beachten. Ob ein Umwandlungssatz von 7.2 Prozent oder lediglich 5.8 Prozent für die Rentenberechung angewendet wird, reduziert die Rente um 20 Prozent lebenslänglich. So gilt bei Profond immer noch ein Umwandlungssatz von 7.2 Prozent. Die meisten unabhängigen Kassen vergüten 6.8 Prozent ohne Splitting auf dem gesamten Alterskapital. Wesentlich tiefere Umwandlungssätze im Überobligatorium kennen mit 5.835 Prozent alle Lebensversicherer.