Rentner als Stolperstein
Wenn in einem Betrieb eine Person eine Invalidenrente bezieht, kann ein Pensionskassenwechsel teuer werden. Wir haben im Rahmen des diesjährigen Offertvergleiches auch gefragt, ob beim Wechsel ein Invalidenrentner übernommen wird und welches Deckungskapital bei einem Wechsel überwiesen werden muss. Viele Kassen machen es bei einem Wechsel zur Pflicht, die bestehenden IV-Rentner zur neuen Kasse mitzunehmen. Auf der anderen Seite wollen einige Kassen keine Invalidenrentner übernehmen. Dieser Umstand ist sehr stossend, da der Gesetzgeber mit der BVG Revision den Wechsel der Pensionskasse eigentlich erleichtern und vereinfachen wollte. So übernehmen Kassen wie Asga, CoOpera, Bâloise und Winterthur-Columna in der Regel keine Invaliden- und Altersrentner. Auffallend ist zudem, dass die Pax als einzige Kasse bei der Übernahme eines Invalidenrentners von den aktiven Versicherten einen massiven Pämienzuschlag von 50 Prozent pro Jahr verlangt. Wir stellen fest, dass die Rentnerfrage zum Teil auch Verhandlungssache ist. Bei der Schadenreserve, die für einen Rentenfall übertragen werden muss, gibt es enorme Unterschiede. So verlangt die Asga 442'600 Franken und die PKG Pensionskasse für den gleichen Rentner 613'008 Franken. Eine Differenz von 170'408 Franken oder 38.5%. Begründet werden diese enormen Differenzen mit unterschiedlichen Tarifstrukturen und abweichenden technischen Zinssätzen. Was für Betriebe, die sich diesen Pensionskassen anschliessen wollen ein kostspieliges Unterfangen ist, schützt auf der anderen Seite die Versicherten der neuen Kasse. Denn wenn Pensionskassen ein zu tiefes Deckungskapital verlangen und dieses schlussendlich nicht ausreicht um die Rente zu bezahlen, muss dies durch die Stiftung finanziert werden und dies zu Lasten der bestehenden Versicherten.