Verwaltungskosten

(In-) Transparenz bei den Verwaltungskosten
Die Pensionskassen befinden sich im Spannungsfeld zwischen steigenden regulatorischen Anforderungen und zunehmenden Kundenbedürfnissen. Mit den gegebenen Rahmenbedingungen die Kosten für die Verwaltung tief zu halten, ist für eine Pensionskasse eine grosse Herausforderung. Mit Verwaltungskostenprämien der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen die Kosten für sämtliche Administrations- und Vertriebsaufwände gedeckt werden. Oftmals erheben Pensionskassen bewusst tiefe Verwaltungskostenbeiträge von Ihren Kunden. Die Differenz zu den effektiven Kosten versuchen sie mit Anlageerträgen oder Risikoprämienüberschüsse quer zu finanzieren. Reichen die erwähnten Einnahmequellen für die Deckung des Verwaltungsapparates noch nicht aus, werden die Reserven der Kasse angezehrt.

Erstmalige Kostentransparenz
Der Gesetzgeber hält in Transparenzvorschriften fest, dass die Verwaltungskosten verursachergerecht in der Jahresrechnung auszuweisen sind. Die Kosten für die Vermögensverwaltung gehören in die Analyse der Kapitalanlagen. Sie sind dort als Gesamtkosten der Vermögensbewirtschaftung separat ausgewiesen und werden deshalb im vorliegenden Vergleich nicht nochmals addiert. Je nach Kasse würden diese jedoch sehr stark ins Gewicht fallen und die kalkulatorischen Durchschnittskosten pro Kopf teilweise mehr als verdoppeln.

Im Auftrag von SonntagsZeitung und Finanz und Wirtschaft hat das Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner AG die tatsächlichen Verwaltungskosten gemäss den Betriebsrechnungen aufgelistet und durch die Anzahl versicherten Personen dividiert. Erstmal wurde für eine vollständige Transparenz auch der Verwaltungskostenanteil der Rückversicherungsprämie dazugerechnet. Der Grund: Einige Pensionskassen delegieren Aufgaben wie beispielsweise Leistungsabklärungen und Rentnermanagement an eine Rückversicherungsgesellschaft. Die Kosten für ebendiese Dienstleistungen werden in die Rückversicherungsprämie gepackt und sind in den Jahresrechnungen nicht separat dargelegt.

Tiefe Kosten dank elektronischer Kundenportale
Die deutlichst tiefsten Verwaltungskosten pro Kopf weist die Spida mit 114 Franken aus. (Versicherte per 31.12.2019). Zum Vorjahr gelang es ihr die Kosten nochmals um 28 Franken pro Kopf zu senken. Entgegen kommt ihr, dass zwischenzeitlich 90% der Unternehmenskunden das elektronische Kundenportal nutzen. Dies verringert den administrativen Aufwand der Kasse deutlich. Gleichzeitig tritt sie als Ausgleichskasse auf und kann das Synergiepotential zu Gunsten der angeschlossenen Betriebe und deren Versicherten nutzen. Rechnet man bei der Versichertenzahl die im Jahr 2019 unterjährig ausgetretenen Personen mit, fallen die Durchschnittskosten bei Spida gar auf 68 Franken. Aus- und Eintritte von Versicherten generieren für Pensionskassen hohen administrativen Aufwand. Pensionskassen mit überdurchschnittlich vielen Fluktuationen wird daher mit der zweiten Zählweise (Alle Versicherte im Jahr 2019) in der Tabelle Rechnung getragen.

Je grösser der Bestand an Versicherten ist, umso besser lassen sich die Fixkosten auf die Anzahl Personen abwälzen. Effiziente Prozesse und eine funktionierende IT haben ebenfalls grosses Kostensparpotential. Dies zeigt insbesondere Asga mit durchschnittlich 129 Franken und auch Tellco PKpro mit 131 Franken.

Höhere Durchschnittskosten hat beispielsweise Avanea, welche sich seit der Gründung im Jahr 2014 noch immer in Aufbauphase befindet.

Zu Unrecht werden die Verwaltungskosten der Pensionskassen mit jenen der AHV verglichen. Die Administrationsarbeiten in der beruflichen Vorsorge sind jedoch wesentlich umfangreicher und dadurch auch kostenintensiver. Insbesondere Leistungsfallabwicklungen, Vermögenstransfers bei Mutationen wie Ein-/Austritten oder Kapitalbezügen infolge Pensionierung sowie auch Scheidung werden seitens Pensionskassen als aufwandtreibende Vorfälle angegeben. In der Tabelle sind die Sammelstiftungen der Lebensversicherer nicht aufgeführt. Sie profitieren von Tätigkeiten ihres Versicherungskonzerns, ein Vergleich mit den übrigen Sammelstiftungen würde deshalb hinken.

Weiter fehlt in der Tabelle die Swisscanto Flex. Im Vergleich zu den übrigen Sammelstiftungen gibt sie den Verwaltungskostenanteil der Rückversicherungsprämie mit Verweis aufs Geschäftsgeheimnis nicht bekannt. Ein Vergleich und damit vollständige Transparenz ist deshalb nicht möglich.

Stetig höhere Kosten für IT und zunehmend höhere Anforderungen seitens Kunden und Gesetzgeber werden oft als Kostentreiber genannt. Mehrkosten müssen durch Anlageerträge oder Beiträge der Versicherten finanziert werden. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge ist derzeit an der Ausarbeitung einer neuen Weisung für Gemeinschafts- und Sammelstiftungen. Die Kassen gehen davon aus, dass die neuen Vorgaben weitere Herausforderungen und zusätzliche Kosten verursachen wird. Die oft genannte Überregulierung in der beruflichen Vorsorge dürfte somit nur zum Teil im Interesse der Versicherten sein.