Der dritte Beitragszahler Die Zinszahlungen der Pensionskassen lassen die Alterskapitalien der Versicherten unterschiedlich ansteigen
Auf Kontoguthaben bei Banken sind derzeit keine Zinsen zu erwarten. Wer keine Negativzinsen bezahlt, kann sich glücklich schätzen. Anders sieht es mit den angesparten Geldern der Versicherten in der Vorsorge aus. Pensionskassen verfügen mit diesen Geldern über einen langen Anlagehorizont um erforderliche Erträge zu erwirtschaften. Diese Erträge verwenden die Kassen zur Finanzierung der Rentnerverpflichtungen und zur Stärkung ihrer Reserven. Mit dem Restbetrag werden die Altersguthaben der erwerbstätigen Aktivversicherten verzinst. Der Bundesrat schreibt jährlich vor, wie hoch der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ist. Sind ausreichend Reserven vorhanden und fallen die Anlageergebnisse gut aus, können die Versicherten mit Zusatzgutschriften rechnen.
Groupe Mutuel und Profond zahlen am meisten Zins Über die letzten zehn Jahre konnten die Versicherten von Groupe Mutuel und Profond mit durchschnittlich 2.53 Prozent von den höchsten Verzinsungen profitieren. Die jährlichen Zinszahlungen und die Sparbeiträge bestimmen gemeinsam die Höhe des Alterskapitals im Zeitpunkt der Pensionierung. Wird das Altersguthaben über ein Arbeitsleben von vierzig Jahren bei einem versicherten Lohn von 80'000 Franken mit einem Prozent mehr verzinst, wächst das Alterskapital bis zur Pensionierung rund 120'000 Franken mehr an. Bei einem Umwandlungssatz von 6 Prozent fällt die lebenslange Altersrente um 7'200 Franken pro Jahr höher aus.
Tiefe Zinsen in der Vollversicherung Tiefer als bei vielen teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen fielen in den letzten Jahren die Zinsgutschriften der Vollversicherer aus. Mit durchschnittlich 1.77 Prozent ist die Allianz führend. Der Abstand zu den Mitbewerbern ist jedoch nicht frappant. Bei Sammelstiftungen mit Vollversicherung werden die Vorsorgegelder aufgrund der Garantieversprechen hauptsächlich in Obligationen investiert. Dies mit den Folgen, dass im aktuellen Tiefzinsumfeld mit der Anlagebewirtschaftung nur ein geringer Ertrag gerechnet werden kann. Bleiben die Obligationenrenditen in den nächsten Jahren tief und steigt die Lebenserwartung weiterhin an, dürften die Zinsgutschriften bei den Vollversicherern auf tiefem Niveau verharren oder sogar weiter fallen.
Wichtig sind die Realzinsen Ein Blick zurück zeigt, dass die Pensionskassen viele Jahre weit höhere Zinsen vergütet haben. In den Jahren 1985 – 2002 hat der Bundesrat den Mindestzinssatz bei vier Prozent festgelegt. Nicht wegzulassen ist die Teuerung, die in dieser Zeitperiode wilden Schwankungen ausgesetzt waren. Im Durchschnitt betrug diese zwei Prozent und reduzierte die vordergründig hohen Zinsen um dieses Ausmass. Somit lag der damalige Realzins im Schnitt nicht weit weg von den heutigen Zinsen. Über die letzten fünf (2014 – 2018) Jahre war die durchschnittliche Teuerung in der Schweiz bei 0 Prozent. Der Realzins entspricht demzufolge auch den ausbezahlten Zinsen von zwei bis drei Prozent.
Für die versicherten Personen hat der Einfluss der Teuerung einschneidende Folgen. Werden die Altersguthaben nur bescheiden verzinst, wachsen diese bis zur Pensionierung weniger an und die zukünftigen Altersrenten fallen tiefer aus. Sollte während der Rentenphase eine massive Teuerungsperiode einsetzen, nimmt die Kaufkraft der Renten stetig ab und die Kaufkraft verliert an Wert. Denn anders als bei der AHV werden die Pensionskassenrenten nicht von Gesetzes wegen an die Teuerung angepasst. Gewähren Pensionskassen keine Teuerungsanpassungen können sich die Rentner im Extremszenario bei hoher Inflation mit den Rentenzahlungen immer weniger leisten.