PK-Wahl: 10 Tipps
Worauf Sie bei der Wahl der Pensionskasse achten müssen. 10 Tipps für Arbeitgeber und Versicherte, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Für Arbeitgeber
1. Meiden Sie langjährigen Verträge
Bei einem Anschluss an eine Pensionskasse sind Anschlussverträge von 3 bis maximal 5 Jahre üblich. Längere Vertragslaufzeiten sind verpönt. Laufen die Verträge aus, verlängern sie sich stillschweigend um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist eines Pensionskassenvertrages beträgt im Normalfall sechs Monate.
2. Verhindern Sie teure Ausstiegsklauseln bei den Verträgen
Die Modalitäten zur Kündigung von Pensionskassenverträgen sind in den Anschlussverträgen geregelt. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von unter fünf Jahren gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die Auflösungskosten zu halten. Insbesondere bei Vollversicherern können Abzüge von bis zu acht Prozent der Altersguthaben vorgenommen werden. Gut beraten sind Firmen, die bereits bei Vertragsabschluss die teuren Ausstiegsklauseln wegbedingen.
3. Handeln Sie regelmässig die Konditionen neu aus
Viele Pensionskassen werben mit verlockenden Angeboten um Neukunden. Die treuen, langjährigen Kunden bleiben jedoch auf der Strecke. Ohne Anfrage verharren sie oft über Jahre auf demselben Prämienniveau. Nur Firmen die ihre Konditionen regemässig neu aushandeln, können von stetigen Prämienreduktionen profitieren.
4. Analysieren Sie die finanziellen Kennzahlen
Deckungsgrad, Cash-Flow oder Rentneranteil sind gängige Kennzahlen in der beruflichen Vorsorge. Ein Blick auf den gesamten Gesundheitszustand einer Pensionskasse lohnt sich. Zeichnet sich ab, dass sich eine Kasse negativ entwickelt, ist Handlungsbedarf angezeigt. Plant eine Firma die Pensionskasse zu wechseln, lohnt es sich die aussagekräftigsten Kennzahlen gegenüber zu stellen.
5. Optimieren Sie die Abläufe mit Online-Tools
Moderne Pensionskassen bieten Ihren Kunden Online-Tools an, mit welchen die administrativen Tätigkeiten erleichtert werden und speditiver ablaufen. Das aufwändige Ausfüllen von Formularen erübrigt sich. Ein Zugriff auf die nötigen Programme steht im Webportal sieben Tage die Woche 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
Für die versicherten Personen
6. Prüfen Sie die Bedingungen der Hinterlassenleistungen
Die Hinterlassenenrenten sind bei vielen Pensionskassen an Bedingungen geknüpft. Bei kinderlosen Ehepaaren ist oftmals eine Mindestehedauer zwingend. Im Konkubinat sind die Anspruchsvoraussetzungen bei vielen Pensionskassen strenger. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht ausreichend. Damit der überlebende Lebenspartner eine Hinterlassenenrente erhält, sind gemeinsame Kinder oftmals Pflicht.
7. Erkundigen Sie sich, was mit Ihrem Vorsorgekapital im Todesfall geschieht
Werden im Todesfall keine Hinterlassenleistungen ausbezahlt, richten einige Pensionskasse freiwillig das angesparte Altersguthaben an begünstigte Personen aus. Es ist gängige Praxis, dass bereits zu Lebzeiten ein Begünstigungsformular erforderlich ist.
8. Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit dem Thema „Rente oder Kapital“
Eine umsichtige Altersplanung benötigt Zeit. Spätestens mit 55 Jahren sollte mit einer Pensionsplanung begonnen werden. Die Frage ob das Pensionskassenguthaben als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalzahlung bezogen werden soll, steht oft im Zentrum. Die meisten Pensionskassen bieten auch eine Mischform an. Für die Anmeldung des Kapitalbezuges gelten meist Fristen von einem bis zu zwölf Monate.
9. Prüfen Sie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse
Die Altersvorsorge kann mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse optimiert werden. Je nach geltendem Reglement, erhöhen sich dadurch auch die Invaliditäts- und Todesfall-Leistungen. Zudem können freiwillige Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Informieren Sie sich vorgängig über die finanzielle Lage der Pensionskasse sowie darüber, ob die freiwilligen Einlagen im Todesfall wieder separat zurückerstattet werden.
10. Freiwillig die eigenen Sparbeiträge erhöhen
Finanziert ein Arbeitgeber mehr als die Hälfte der ordentlichen Beiträgen, steht es den Versicherten meist offen, höhere Sparbeiträge zu leisten. Viele Kassenreglemente sehen eine freiwillige Erhöhung der Sparprozente vor. Umso früher Versicherte von einem Wahlplan frofitieren, desto höher fällt später ihre Altersvorsorge aus. Zudem können die zusätzlichen Beiträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.