Nachhaltigkeit bei den Kapitalanlagen
Wie verantwortungsbewusst die Pensionskassen die Gelder der Versicherten investieren, oder auch nicht.
Anna reist gerne und verantwortungsbewusst. Als Rucksacktouristin wandert sie oft in nächster Umgebung und geniesst dabei die schöne Natur. Reisen in die weite Ferne verbunden mit langen Flugzeiten meidet sie. Sie ist sich der Tragweite der Umweltverschmutzung bewusst und ist bestrebt, nachhaltig unterwegs zu sein. Ihre Ernährung richtet sie regional und saisonal aus. Produkte, die grosse Umwege über Logistikzentren und dem Preisdruck unterworfen sind, meidet sie. «Schliesslich sind wir alle nur zu Besuch auf dem Planeten.» lautet ihre Überzeugung. Auf Hinweis eines Bekannten erkundigt sich Anna bei ihrer Pensionskasse, wie ihre Vorsorgegelder investiert sind. Keine Spur von Nachhaltigkeit, selbst in Unternehmen die Nuklearwaffen und Anti-Personenminen herstellen wird angelegt. Anna kann es nicht fassen, dass der grösste Teil ihres Vermögens, das Pensionskassenguthaben, ohne Rücksicht auf Mensch und Umwelt investiert wird.
Die meisten Pensionskassen legen die Vorsorgegelder der Versicherten nach klassischen Anlagekriterien wie Sicherheit, Liquidität und Ertragschancen an. Nachhaltigkeitskriterien werden noch selten berücksichtigt. Investiert wird in fast alles, was nach Rendite riecht, insbesondere im aktuellen Tiefzinsumfeld, in welchem Obligationen fast keine Zinserträge abwerfen. Ein Blick über die Landesgrenze hinaus zeigt, dass in vielen europäischen Ländern bindende Vorschriften für Pensionskassen gelten, in welche Unternehmen investiert bzw. nicht investiert werden darf. Vorreiterin ist auch Grossbritannien. Seit fast zwanzig Jahren müssen Pensionsfonds deklarieren, welche Nachhaltigkeitskriterien sie bei ihren Anlageentscheiden anwenden.
In der Schweiz kennt man nur sehr geringfügige Vorgaben. Seit Inkrafttreten der Volksinitiative gegen die Abzockerei im Jahr 2014 sind Pensionskassen dazu verpflichtet, ihre Stimmrechte bei kotierten Schweizer Unternehmen wahrzunehmen und ihr Abstimmungsverhalten gegenüber den Versicherten offenzulegen. Diese Stimm- und Wahlpflicht gilt jedoch nur für Traktanden zu Vergütungsthemen, Verwaltungsratswahlen sowie entsprechenden Statutenbestimmungen. Sämtliche Pensionskassen, welche direkt in Schweizer Aktien investieren und damit an der Generalversammlung Stimmberechtigung haben, müssen zu diesen Themen Stellung beziehen. Die Analyse der SonntagsZeitung / Finanz und Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner AG zeigt jedoch, dass die Sammelstiftungen der grossen Lebensversicherer mit ihren Milliardeninvestments nicht vom Stimmzwang der Abzocker-Initiative betroffen sind. Sie haben die Vermögensverwaltung an den Versicherungskonzern delegiert und deshalb keine direkten Anlagen, insbesondere keine Aktienanlagen, für welche die geltende Vergütungsverordnung zwingend ist.
Auch einzelne teilautonome Sammelstiftungen haben keine Direktanlagen in Schweizer Aktien. Investiert wird lediglich indirekt in kollektive Anlagegefässe, bei denen die Anbieter die Aktionärsrechte wahrnehmen. Einige Kassen arbeiten mit Stimmrechtsberatern zusammen oder delegieren ihre Stimmrechte an Dritte, welche sich auf die Förderung nachhaltiger Anlagen spezialisiert haben.
Die Stimm- und Wahlpflicht für Vorsorgeeinrichtungen lässt sich in einem sehr geringen Mass bezüglich Nachhaltigkeit einordnen. Mit der Wahrnehmung der Aktionärsrechte können Pensionskassen Druck auf unangemessene Vergütungssysteme der Schweizer Grossunternehmen ausüben. Auf ein nachhaltiges Wirtschaften hat der Abstimmungszwang der Abzocker-Initiative jedoch praktisch keinen Einfluss.
Effektive Nachhaltigkeitskriterien bei der Kapitalanlage lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: Negativkriterien und Positivkriterien. Mit Negativkriterien werden Unternehmen aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen, die ethische, soziale oder ökologische Standards nicht erfüllen. Beim Einsatz von Positivkriterien bevorzugt man Firmen, die aktiv zur Schonung der natürlichen Ressourcen und Umwelt beitragen und auch soziale Kriterien beachten.
Die Nest Sammelstiftung zählt bei den teilautonomen Sammelstiftungen zu den Vorreitern, wenn es um Nachhaltigkeit geht. Mit dem «Best-in-Class-Ansatz» investiert Nest in Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen mit weniger Umweltbelastung und besseren sozialen Bedingungen erbringen. Andere Pensionskassen berücksichtigen bei der Analyse von möglichen Investments neben ökonomischen Kriterien auch Nachhaltigkeitsaspekte. Bei der Analyse schneiden Unternehmen besser ab, die bestimmte Nachhaltigkeitsstandards erfüllen. Der definitive Investitionsentscheid liegt letztlich beim Vermögensverwalter bzw. beim Stiftungsrat.
Eine Vorreiterrolle bei den Lebensversicherern haben Allianz Suisse und AXA. Sie halten sich nicht nur an die Vorgaben für verantwortungsbewusstes Investieren, sondern haben sogar die Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren der Vereinten Nationen (UNPRI) unterzeichnet. Diese umfassen Umwelt- und Sozialaspekte sowie die Unternehmensführung. Die UN-Prinzipien sind eine 2006 gegründete Investoreninitiative in Partnerschaft mit dem UN-Umweltprogramm. Die Unterzeichner tragen freiwillig zu einem nachhaltigeren globalen Finanzsystem bei.
Für teilautonome Sammelstiftungen hat die Unterzeichnung und Einhaltung der UNPRI zurzeit keine Priorität. Dafür halten sie sich an die Ausschlussliste des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR). Der Verein fördert eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Kapitalanlage. Zudem führt er eine schwarze Liste von Unternehmen, die nachweislich gegen Schweizer Gesetze sowie von der Schweiz ratifizierte internationale Konventionen verstossen. In solche Firmen sollte aus ethischen und ökologischen Gründen nicht investiert werden. Verschiedene Sammelstiftungen halten sich freiwillig an die Ausschlussliste des SVVK-ASIR und setzen so einen Teil der nachhaltigen Anlagetätigkeit um.
Die Investition in einzelne nachhaltige Anlagen oder der Ausschluss unethischer Unternehmen und Staaten aus dem Portfolio ist ein erster Schritt zu einem nachhaltigen Anlageprozess. In Zukunft werden sich die Stiftungsräte vermehrt über die Werte, Motivation und Ziele einer nachhaltigen Anlagetätigkeit Gedanken machen müssen.
Dass die PK-Verantwortlichen primär die Rendite – und nicht Nachhaltigkeitsüberlegungen – in den Vordergrund stellen ist verständlich. Schliesslich ist dies ihre Aufgabe. Damit die Umstellung auf Nachhaltigkeit nicht zu einer Renditeeinbusse führt, sollten die Nachhaltigkeitskriterien von Beginn an in die Finanzanalyse und das Portfoliomanagement integriert werden. Dies führt zu einem besseren Resultat als die Beschränkung auf Ausschlusskriterien, ist aber auch um einiges anspruchsvoller. Dass Nachhaltigkeit auf die Rendite keinen negativen Einfluss haben muss, beweist nicht zuletzt die Nest Sammelstiftung. Sie brilliert seit Jahren mit überdurchschnittlichen Anlagerenditen. Bei Nest ist der Schlüssel zum Erfolg die ganzheitliche Umsetzung der Nachhaltigkeit.
Es zeichnet sich ab, dass Pensionskassen in Zukunft stärker auf Nachhaltigkeit setzen, sei es durch ihr Abstimmungsverhalten oder auch im aktiven Dialog mit den investierten Unternehmen. Zunehmender Druck dürfte in Zukunft nicht primär vom Gesetzgeber kommen, sondern von den Versicherten, welche immer mehr Wert auf eine umsichtige und nachhaltige Anlage ihres Vorsorgevermögens legen.