Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten der Pensionskassen sorgen immer wieder für Diskussionen. Die Kosten sind zu hoch und es mangelt an Transparenz, lautet die Kritik. Weibel Hess & Partner hat im Rahmen des Pensionskassenvergleichs die Verwaltungskosten der Pensionskassen unter die Lupe genommen und kommt zu überraschenden Ergebnissen.
Die Gemeinschafts- und Sammelstiftungen sind verpflichtet, ihre Verwaltungskosten in den Geschäftsberichten nach definierten Bereichen aufzulisten. Im vorliegenden Vergleich werden die Summen der Verwaltungskosten-Blöcke addiert und anschliessend durch die Zahl der versicherten Personen (Aktive und Rentner) per 31.12.2016 dividiert. Damit erhält man die durchschnittlichen Verwaltungskosten pro versicherte Person. Werden für die Berechnung der Durchschnittskosten alle während dem Jahr versicherten Personen herangezogen, sinken die Werte deutlich.
Die Vermögensverwaltungskosten sind bereits bei den Anlageergebnissen berücksichtigt und deshalb in der Tabelle ausgeklammert. Die Sammelstiftungen der Lebensversicherer sind nicht aufgelistet, da ein Grossteil ihrer Verwaltungskosten von der Muttergesellschaft getragen werden und das Bild verfälschen würde.
Die tiefsten Verwaltungskosten fallen mit durchschnittlich 163 Franken bei Spida an. An zweiter Stelle folgt ASGA, die aufgrund ihrer Grösse Skaleneffekte nutzen kann. Im Durchschnitt liegen die Verwaltungskosten bei rund 350 Franken. Steigende Kundenbedürfnisse sowie höhere gesetzliche Anforderungen erhöhen die Kosten der Pensionskassen. Irrtümlicherweise werden die Verwaltungskosten der 2. Säule mit jenen der AHV verglichen. Ein solcher Vergleich hinkt jedoch, weil Pensionskassen wesentlich vielfältigere administrative Aufgaben zu bewältigen haben. Dies zeigt sich deutlich bei Pensionskassen, deren angeschlossene Betriebe aufgrund hoher Fluktuationsraten während dem Jahr viele Ein- und Austritte auslösen.