Umwandlungssätze
Wie hoch ist mein Einkommen wenn ich pensioniert bin? Diese Frage stellt sich jeder, der seinen Ruhestand plant. Eine seriöse Pensionsplanung beginnt rund zehn Jahre vor dem Rücktritt aus dem Erwerbsleben. Während die Grössenordnung der AHV-Rente bereits Jahre im Voraus bekannt ist, sind angehende Rentner bei der Pensionskasse abhängig von den Entscheiden im Stiftungsrat. Vorbildlich kommunizieren viele Pensionskassen die Entwicklung der Umwandlungssätze der nächsten drei bis fünf Jahre im Voraus. Leider gibt es auch solche, die es nicht schaffen ihre Versicherten rechtzeitig zu informieren. AXA, Helvetia, Transparenta und Vita haben bis heute die geltenden Umwandlungssätze für das Jahr 2019 noch nicht bekannt gegeben. Die Versicherten trampeln bis kurz vor der Pensionierung in Ungewissheit und fragen sich: „Wie soll ich so meinen Ruhestand seriös planen?“
Die Altersrente aus der beruflichen Vorsorge ist abhängig von den Sparbeiträgen, der Verzinsung während dem Erwerbsleben sowie vom geltenden Umwandlungssatz im Zeitpunkt der Pensionierung. Der Umwandlungssatz ist mit 6.8 Prozent gesetzlich vorgegeben. Das heisst für ein angespartes Vorsorgekapital von 100‘000 Franken richtet die Pensionskasse eine jährliche Rente von 6‘800 Franken an den Versicherten aus.
Die Höhe des Umwandlungssatzes wird von zwei Parametern bestimmt: von der Dauer der Rentenauszahlung (Lebenserwartung) sowie von der Rendite auf dem vorhandenen Deckungskapital (technischer Zins). Beide Parameter führen seit Jahren zu sinkenden Umwandlungssätzen. Aufgrund der zunehmenden Überalterung steigt die Rentenphase stetig an und das Kapital muss für eine längere Auszahlungsdauer reichen. Zusätzlich drücken die tiefen Zinsen an den Finanzmärkten auf den Schuh und lassen die Löcher noch grösser werden. Fazit: Die Umwandlungssätze müssen gesenkt werden, damit das Kapitaldeckungsverfahren und damit die Stabilität in der beruflichen Vorsorge nicht gefährdet sind.
Auf der Basis der aktuellen Lebenserwartung lässt sich bei einer kalkulatorischen Anlagerendite von 2.5 Prozent für einen Mann im Alter von 65 Jahren ein Umwandlungssatz von 5.14% berechnen.
Da der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6.8 Prozent nur für den obligatorischen Teil der Altersvorsorge gilt, dürfen die Pensionskassen für überobligatorische Guthaben frei über die Rentenhöhe entscheiden. Einige Kassen haben im Überobligatorium die Umwandlungssätze auf rund 5 Prozent gesenkt und subventionieren so die Rente aus dem obligatorischen Guthaben quer. Senken die Pensionskassen die Umwandlungssätze fallen die Altersrenten der Versicherten tiefer aus. Die Einbussen können nur mit höheren Sparbeiträgen während des Arbeitslebens korrigiert werden. Andernfalls müssen die Versicherten länger arbeiten damit das bisherige Rentenniveau erreicht werden kann. Dies ist de facto mit einer Erhöhung des Rentenalters gleichzustellen.
Profond und Spida zahlen derzeit die höchsten Renten aus. Beide gewähren auf dem gesamten Altersguthaben einen einheitlichen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent. Für die Berechnung der Umwandlungssätze kalkuliert Profond mit einer zukünftigen Anlagerendite von 3.5 Prozent. Anders bei Spida, sie geht von einer tieferen Anlagerendite aus, welche nicht ausreicht um die hohen Rentenversprechen einzuhalten. Die daraus entstehenden Lücken werden zulasten der Reserven der Aktivversicherten umverteilt. Auf das Berechnungsbeispiel mit 500‘000 Franken Guthaben bei Pensionierung ergeben die Umwandlungssätze von Profond und Spida jährliche Renten von beachtlichen 34‘000 Franken. Das aufgeführte Berechnungsbeispiel zeigt den relevanten Einfluss des Umwandlungssatzes klar auf. Die zukünftigen Altersrentner von Prevas müssen den Gürtel wesentlich enger schnallen. Bei gleichem Guthaben erhalten Sie lediglich 27‘500 Franken. Für junge Versicherte ein Vorteil. Bei Prevas fallen keine Quersubventionierungen an, welche durch die Substanz der Aktivversicherten finanziert werden müssen.
Umverteilung frisst dritten Beitragszahler weg
Reichen die angesparten Guthaben der Versicherten nicht aus, um bei der Pensionierung die lebenslange Rentenverpflichtung sicherzustellen, müssen zusätzliche Rückstellungen für Verrentungsverluste gebildet werden. Diese Rückstellungen schmälern die Reserven und die Verzinsung der Altersguthaben der Aktiven. Die Credit Suisse hat berechnet, dass im Jahr 2015 in der zweiten Säule über 5 Milliarden Franken von den Aktiven zu den Rentnern umverteilt wurden. Diese gigantische Umverteilung ist im System des Kapitaldeckungsverfahrens der zweiten Säule nicht zugelassen. Wären die Parameter für die Rentenzahlungen richtig gesetzt, könnten die Guthaben der Aktivversicherten durchschnittlich mit einem Prozent höher verzinst werden. Mit der Umverteilung zu Gunsten der Rentner geht den heutigen Aktiven der dritte Beitragszahler verloren.