Kadervorsorgelösungen
Pensionskassen können den Versicherten die freie Wahl der Anlagestrategien anbieten. Dies gilt für Sparbeiträge, die auf Lohnanteilen über 126‘900 Franken pro Jahr gebildet werden. Die gesetzliche Grundlage liegt in der Verordnungsbestimmung Art. 1e BVV 2, daher spricht man bei solchen Kadervorsorgelösungen von 1e-Lösungen.
Im Unterschied zur obligatorischen beruflichen Basisvorsorge erfolgt der Anlageentscheid nicht durch den Stiftungsrat oder die Vorsorgekommission, sondern die versicherte Person wählt aus einer vorgegebenen Anzahl von Anlagestrategien nach eigenen Bedürfnissen und Risikofähigkeit. Sie kann direkt vom Anlageerfolg profitieren, trägt damit die Ertragschancen aber auch das Verlustrisiko. Der Versicherte verzichtet auf eine garantierte Mindestverzinsung.
Firmen, die ihre Buchhaltung nach IAS/IFRS oder US GAAP abschliessen, können grundsätzlich die Pensionskassenverpflichtungen reduzieren, da keine Rückstellungen für zukünftige Verpflichtungen mehr gebildet werden müssen. Obwohl der Versicherte die freie Wahl der Anlagestrategie hat, besteht gemäss Freizügigkeitsgesetz trotzdem die Pflicht zur Erbringung einer Mindestleistung bei Austritt eines Versicherten. Mit einer Motion wies Nationalrat Jürg Stahl im Jahr 2008 auf diesen Widerspruch hin und verlangte eine Anpassung. Einzelne Anbieter bilden hierfür Wertschwankungsreserven. Andere wollen diese Anwendbarkeit vertraglich wegbedingen. Im Bundeshaus wird derzeit eine Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes ausgearbeitet, die den Wegfall dieser Austrittsgarantien vorsieht. Gleichzeitig soll die Auswahl von Anlagestrategien beschränkt werden. In Diskussion stehen nur noch fünf bis zehn Anlagestrategien.
Zum ersten Mal hat Weibel Hess & Partner im Auftrag der SonntagsZeitung die Anbieter von Kadervorsorgelösungen verglichen. Ein Mystery Shopping für eine Firma mit 13 Kadermitarbeitern zeigt enorme Unterschiede. Mit Ausnahme der Helvetia Sammelstiftung – welche aufgrund der Branchenzugehörigkeit auf eine Offertabgabe verzichtet hat - haben alle Anbieter ein Angebot abgegeben. Die Trianon Sammelstiftung und Liberty Sammelstiftung haben offeriert, stellen sich dem Marktvergleich jedoch nicht öffentlich. Es ist davon auszugehen, dass nach Inkraftsetzung des neuen Freizügigkeitsgesetzes weitere Pensionskassen ihre Produkte auf 1e-Lösungen ausweiten werden. Ein Angebot unterbreitet hat auch das VZ Vermögenszentrum, welches sich früher nur als unabhängiger Berater gab, jetzt auch mit eigenem Produkt am Markt auftritt.
In der Tabelle sind die Risikobeiträge, die Verwaltungskosten und die Stiftungsgebühren aufgelistet. Die Risikoprämien werden zur Finanzierung der Invaliden- und Hinterlassenenleistungen herangezogen. Die Verwaltungskosten decken Aufwendungen für die Administration und den Vertrieb. Die Stiftungsgebühren werden für die Beratung und die Stiftungsführung erhoben. In den Angebotsanfragen war die Höhe der Sparbeiträge klar festgelegt, sie fallen demzufolge bei allen Anbietern gleich aus.
GEMINI hat mit 32‘275 Franken das Angebot mit den insgesamt tiefsten Kosten unterbreitet. Das teuerste Angebot im Vergleich – die Offerte von SwissLife – ist mit 67‘133 Franken mehr als doppelt so hoch ausgefallen. Die Risiko- und Verwaltungskosten werden mit Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Die Stiftungsgebühren werden bei einzelnen Anbietern dem jährlichen Anlageerfolg belastet. Bei einzelnen Gesellschaften ist die Höhe der Stiftungsgebühren abhängig von der gewählten Anlagestrategie. Bei der Elite Vorsorgestiftung nehmen diese Gebühren mit zunehmendem Vorsorgevermögen degressiv ab. Die Beurteilung darf jedoch nicht nur auf der Kostenebene stattfinden. Weitere Faktoren wie durchzuführende Gesundheitsprüfungen, Kapital- oder Rentenbezug im Alter sowie insbesondere die Möglichkeiten der Angebote bei den Anlagestrategien dürfen nicht ausser Acht gelassen werden. Zürich Vita und Swiss Life bieten ausschliesslich hauseigene Anlagestrategien an. Bei den übrigen Anbietern ist die Wahlfreiheit bei der Kapitalanlage weit grösser. Nebst der Investition in Anlagefonds kann die Bewirtschaftung der Vorsorgegelder auch mit individuellen Vermögensverwaltungsmandaten delegiert werden.