Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten der Pensionskassen sorgen immer wieder für Zündstoff. Die Versicherten müssten zu hohe Kosten tragen, so lautet die Kritik. Eine umfassende Analyse des Beratungsunternehmens Weibel Hess & Partner AG hat im Auftrag der SonntagsZeitung die Verwaltungskosten der Pensionskassen analysiert. Die Gemeinschafts- und Sammelstiftungen sind verpflichtet, ihre Verwaltungskosten in den Geschäftsberichten nach folgenden Bereichen transparent aufzuführen: allgemeine Verwaltung, Vermögensverwaltung, Marketing und Werbung, Makler- und Brokertätigkeit, Revisionsstelle und Experten sowie Aufsichtsbehörden. Da die Vermögensverwaltungskosten bereits bei den Anlageergebnissen berücksichtigt sind, werden sie im vorliegenden Vergleich im Sinne der vollständigen Transparenz ausgeklammert. Ein Vergleich mit den Sammelstiftungen der Lebensversicherer hinkt. Diese profitieren von Tätigkeiten der Muttergesellschaft, weil bestimmte Kostenkomponenten nicht vollumfänglich den BVG-Sammelstiftungen verrechnet und ausgewiesen werden.

Im Vergleich werden die Summen der Verwaltungskosten-Blöcke addiert und anschliessend durch die Zahl der versicherten Personen (Aktive und Rentner) per 31.12.2014 dividiert. Damit erhält man die durchschnittlichen Verwaltungskosten pro versicherte Person. Die tiefsten Verwaltungskosten fallen bei der ASGA an. Mit 176 Franken pro Person konnten die durchschnittlichen Kosten gegenüber dem Vorjahr nochmals um 3 Prozent gesenkt werden. Spida konnte mit einer Kostenreduktion von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr den Kostenleader ASGA fast einholen. Während die ASGA mit 130'345 Versicherten vom Grösseneffekt profitiert, ist die effiziente Verwaltung der Spida mit 10'638 Versicherten beachtenswert. Die durchschnittlichen Verwaltungskosten betragen 360 Franken. Davon sind insbesondere die Copré mit 629 Franken und die Groupe Mutuel mit 589 Franken weit entfernt.

Bei der PK Profaro sind die Kosten gegenüber dem Vorjahr um satte 35 Prozent gestiegen. Der Geschäftsführer Peter Disler begründet wie folgt: „Im letzten Jahr haben sich vor allem die Kosten für das Marketing und die Werbung im Zusammenhang mit der Kooperation mit der Phoenix zur gemeinsamen Nova Vorsorge AG beinahe verdoppelt.“ Für alle Pensionskassen führen die stärkeren Regulatoren und damit verbundene steigenden Anforderungen zu höheren Kosten. So wird deutlich, dass verschärfte gesetzliche Bestimmungen nur bis zu einem gewissen Ausmass wirklich im Sinne der kostentragenden Versicherten sind. Ob der Gesetzgeber sich dessen bewusst ist, bleibt fraglich.