Altersrentnervergleich
Will ein Betrieb die Pensionskasse wechseln, werden bei der neuen Pensionskasse Berechnungen für die Beiträge und Leistungen der Aktivversicherten eingefordert. So werden Differenzen gegenüber der bisherigen Pensionskasse für die Aktiven ersichtlich. Auf dieser Basis sowie auf der Analyse wichtiger Faktoren wie Kennzahlen, Struktur und Service der Pensionskassen, wird der Entscheid für einen allfälligen Pensionskassenwechsel gefällt. Was passiert jedoch mit denjenigen Personen, die nicht mehr erwerbstätig sind sondern eine Rente beziehen?
Hier gewinnen die kleingedruckten Bestimmungen im Anschlussvertrag plötzlich an grosser Bedeutung. Normalerweise wechseln die Invalidenrentner zusammen mit den aktiven Versicherten zur neuen Pensionskasse. Bis vor wenigen Jahren waren Alters- und Hinterbliebenenrenten oft nicht von einem Pensionskassenwechsel betroffen. Die Rentenleistungen wurden weiterhin von der bisherigen Pensionskasse bis ans Lebensende ausgerichtet. Diese Praxis hat sich zunehmend geändert. Die Pensionskassen achten vermehrt auf ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen den Aktiven und Rentnern. Heutzutage sind die Pensionskassen nicht mehr bereit, die Rentenleistungen weiterhin auszurichten, falls die Aktivversicherten die Kasse wechseln. Dadurch droht eine teure Überraschung, wenn der Arbeitgeber vor einem Pensionskassenwechsel die Rentnersituation nicht gründlich klärt.
Die Berechnung des erforderlichen Deckungskapitals eines Rentenbezügers basiert auf zwei wesentlichen Faktoren: die durchschnittliche Lebenserwartung und die zukünftige Anlagerendite. Für die Abschätzung der durchschnittlichen Lebenserwartung stützen sich die Kassen auf anerkannte Sterbetafeln. Die zukünftige Renditeerwartung wird im technischen Zinssatz abgebildet.
Für die Analyse der SonntagZeitung wurden die Pensionskassen beauftragt, für einen Beispiel-Rentenbezüger das individuell erforderliche Deckungskapital zu berechnen. Der 65-jährige Altersrentner erhält eine jährliche Rente von 30'000 Franken. Für die Übernahme des Rentenbezügers gibt es immense Unterschiede bei der Höhe des erforderlichen Deckungskapitals. Während der Einkauf des Rentners bei CoOpera mit 475'800 Franken am Günstigsten ist, benötigen Phoenix und Swiss Life mit über 900'000 Franken mehr als doppelt so viel. Im Durchschnitt benötigen die Pensionskassen ein Deckungskapital von 584'000 Franken.
Der Hauptgrund für die Unterschiede liegt bei den technischen Zinssätzen. CoOpera rechnet beispielsweise mit 3.50%, während Swiss Life -0.5% anwendet. Die vorsichtige Berechnung von Swiss Life zeigt den direkten Einfluss der aktuellen Negativzinsen auf die Beurteilung der mittelfristigen Anlageerträge.
Vorliegender Vergleich geht von der isolierten Berechnung eines zu übernehmenden Rentners aus. In der Praxis wäre fast keine Pensionskasse bereit, einen einzelnen Rentenbezüger zu übernehmen. Können nebst dem Rentenbezüger nicht ausreichend viele Aktivversicherte im selben Vertrag neu angeschlossen werden, wehren die Kassen eine Übernahme ab. Weiter sind im dargestellten Beispiel in einzelnen Übernahmeberechnungen verschiedene Zuschläge für Kleinmengen oder Eventualitäten berücksichtigt. In der Praxis sind jedoch Abweichungen bei den Deckungskapitalberechnungen der Pensionskassen in gleicher Grössenordnung keine Seltenheit.
Planen Arbeitgeber einen Wechsel der Pensionskasse und sind damit nebst den Aktivversicherten auch Rentner betroffen, kann es teuer werden. Denn letztlich muss der Arbeitgeber in die Tasche greifen, falls die neue Pensionskasse höhere Deckungskapitalien benötigt als vorhanden sind.