Offertvergleich

Vergleichen lohnt sich

Die Kostenunterschiede bei den Pensionskassen sind enorm. Für die gleichen Leistungen verlangen die teuren Kassen fast dreimal so hohe Prämien wie die günstigen.

Grosse Unternehmen haben oft eine firmeneigene Pensionskasse. KMU schliessen sich für die berufliche Vorsorge einer Gemeinschafts- oder Sammelstiftung an. Je nach Branche, Mitarbeiterstruktur und Versicherungsleistungen fallen die Prämien für dieselben Versicherungsleistungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmende sehr unterschiedlich aus. Für eine fundierte Überprüfung der Kosten schafft eine Angebotsanfrage bei unterschiedlichen Anbietern Klarheit. Bereits zum 18. Mal in Folge hat das Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner in Zusammenarbeit mit der «SonntagsZeitung», «Bilanz» sowie «Finanz und Wirtschaft» ein Mystery Shopping durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen deutlich: Vergleichen lohnt sich.

Beim diesjährigen Fallbeispiel handelt es sich um ein KMU mit 19 Mitarbeitenden. Das grosse Interesse der Pensionskassen, einen Neukunden zu gewinnen, zeigte sich bereits kurze Zeit später. Die ersten Angebote wurden rasch eingereicht.

Fast dreifacher Preis für die gleichen Leistungen
Die Pensionskassenbeiträge teilen sich auf in Sparbeiträge zur Bildung der Altersvorsorge sowie in Risiko- und Verwaltungskosten. Die Risikobeiträge werden zur Finanzierung der Invaliden- und Hinterlassenenleistungen verwendet, die Verwaltungskosten decken die Aufwendungen für die Administration, die Verwaltung und den Vertrieb. Im Mystery Shopping waren die Sparbeiträge klar definiert und fallen somit bei allen Anbietern gleich hoch aus. Die grossen Preisunterschiede zeigen sich bei den Risiko- und Verwaltungskosten. Das günstigste Angebot hat Tellco pkPRO eingereicht. Sie verlangt mit 15’618 Franken die tiefsten Risiko- und Verwaltungskosten. Auch AXA Professional Invest und Patrimonia offerieren mit rund 19’000 Franken kostenattraktive Prämien.

Das teuerste Angebot offeriert beinahe mit dreimal höheren Risiko- und Verwaltungskosten in der Höhe von 41’504 Franken. Der Durchschnittspreis aller 30 Offerten beträgt 25’420 Franken. Die grossen Prämiendifferenzen führen darauf zurück, dass die Pensionskassen unterschiedliche Ansätze bei den Verwaltungskosten ausweisen und zudem individuelle Risikotarifierungen anwenden. Die Höhe der Risikoprämien bemessen die meisten Pensionskassen anhand der Tätigkeit respektive der Branche des zu versicherten Betriebs. So ist nachweislich bekannt, dass beispielsweise das Risiko einer drohenden Invalidität bei Mitarbeitenden von Baufirmen oder Pflegeheimen höher ausfällt als bei Bank- oder Versicherungsangestellten. Pensionskassen unterteilen die Firmen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in unterschiedliche Risikoklassen. Während einzelne Pensionskassen lediglich eine Handvoll Einstufungen anwendet, gibt es Kassen mit bis zu 800 individuellen Branchunterteilungen. Die Anwendung der unterschiedlichen Tarifstufen erzeugen die Prämienunterschiede für die angeschlossenen Arbeitgeber und ihre Mitarbeitenden.

Bei den Sammelstiftungen mit Vollversicherung hat in diesem Jahr Pax mit 32’930 Franken die Nase vorn. Im Gegensatz zu den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen gewähren Vollversicherungen eine Kapitalgarantie und können nicht in eine Unterdeckung fallen. Die Vorsorgegelder der Versicherten sind auch in schlechten Börsenjahren geschützt, und es besteht kein Risiko von Sanierungsbeiträgen infolge Unterdeckung. Die Kehrseite der Vollversicherungsgarantie sind die Mehrkosten für diese Garantie, was zu höheren Beiträgen für die Versicherten und ihre Arbeitgeber führt. Demzufolge sind die Risikoprämien bei den Vollversicherern tendenziell höher als bei den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen.

Einverständnis des Personals ist zwingend
Die Prämien gelten als wichtige Entscheidungshilfe bei der Wahl der Pensionskasse. Empfehlenswert ist jedoch, weitergehende Faktoren wie die Sicherheit der Vorsorgegelder, das Leistungsniveau, das Kleingedruckte in den Reglementen, die Vermögensanlage sowie weitere Parameter zur Beurteilung der Pensionskasse und des Leistungskatalogs bei der Entscheidung miteinzubeziehen. Nicht selten kommt es vor, dass bei einem Pensionskassenwechsel die Auswirkungen auf die Rentenbeziehenden vergessen werden. Viele Verträge der Pensionskassen halten fest, dass bei einem Pensionskassenwechsel zusätzlich zu den Aktivversicherten auch die Rentenbeziehenden zur neuen Pensionskasse übergehen. So lange das Rentnerschicksal nicht vollständig geklärt ist, kann ein Vertrag nicht gekündigt werden, und der Wechsel zur neuen Kasse bleibt aus.

In der Praxis gilt bei den meisten Pensionskassen eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Für einen Wechsel ist der Anschlussvertrag bis zum 30. Juni per 31. Dezember zu kündigen. Plant ein Arbeitgeber, die Pensionskasse zu wechseln, muss er das gesamte Personal oder eine nach Mitwirkungsgesetz bestimmte Arbeitnehmervertretung in das Verfahren einbeziehen. Ohne rechtzeitige Mitwirkung des Personals respektive der Arbeitnehmervertretung ist der laufende Vertrag nicht kündbar.

Eine Evaluation der Pensionskassenlösung ist vielschichtig und bedarf einiger wichtigen Punkte. Die Begleitung durch fachkundige Hände ist lohnenswert. Zeigt sich die bestehende Pensionskasse weiterhin als Steckenpferd, können bei einer Vertragsverlängerung die Risikoprämien neu ausgehandelt werden. Langjährige Kunden profitieren nicht automatisch von Prämienreduktionen. Bei vielen Pensionskassen werden über Jahre laufende Verträge oft auf gleichem Preisniveau weitergeführt und von Prämienreduktionen ist ohne Eigeninitiative keine Rede. Prämiensenkungen erhalten oft nur Kunden, die regelmässig die Konditionen überprüfen und neu aushandeln.