Kennzahlen - PK-Beurteilung

Vergleichbarkeit von Vorsorgeeinrichtungen

Kennzahlen sind bei der Wahl der passenden Vorsorgelösung eine wichtige Grundlage
Wer die Wahl hat, hat die Qual! Dies gilt insbesondere für Firmen und Versicherte, wenn sie gemeinsam die für sie optimale Vorsorgeeinrichtung auswählen. Die angebotenen Vorsorgelösungen sind vielfältig, und die Anzahl der Anbieter ist hoch.

Kennzahlen bilden eine gute Möglichkeit, den Blick auf das Wesentliche zu richten. Bei der Auswahl eines Vorsorgepartners gilt es primär, Antworten auf folgende Fragen zu erhalten:

  • Wie hoch sind die Kosten?
  • Wird der gewünschte Vorsorgeplan eingehalten?
  • Wie ist die finanzielle Lage?
  • Wie gut ist die Sanierungsfähigkeit?
  • Wie steht es um die Generationengerechtigkeit (Umverteilung)?
  • Wie gut sind die in der Vergangenheit erbrachten Leistungen?
  • Wie ist die Ausgangslage, um auch zukünftig gute Leistungen zu erbringen?

Der Pensionskassenvergleich untersucht seit Jahren viele dieser entscheidenden Fragen, liefert nützliche Antworten und unterstützt die firmeninterne BVG-Projektgruppe bei der Auswahl des passenden Vorsorgepartners.

Trends im Markt der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen
Die Vollversicherungslösung ist ein wichtiger Eckpfeiler in der schweizerischen Vorsorgelandschaft, wobei sie insbesondere von KMUs sehr geschätzt wird. In den letzten Jahren hat der Preis für die gewährte Sicherheit aber ein schmerzhaftes Ausmass angenommen. Testet ein KMU seine bestehende Vollversicherungslösung umfassend am Markt, so offerieren Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen die Risiko- und Verwaltungskosten nicht selten nur zur Hälfte des aktuellen Preises.

Bedingt durch eine obligationenlastige Anlagestrategie, fällt auch der Anlageerfolg zunehmend mager aus, was sich auch in einer sehr tiefen Gesamtverzinsung der Altersguthaben niederschlägt. So sank die Verzinsung von durchschnittlich 2.40 Prozent im Jahr 2005 auf unter 0.90 Prozent im Jahr 2020. Durch diese Zinserosion schmelzen die Alterskapitalien der Versicherten im Zeitpunkt der Pensionierung wie Schnee an der Sonne. Diese Entwicklung führt dazu, dass die Altersleistung der Versicherten langfristig um bis zu 20 Prozent tiefer ausfällt.

Dieses grosse Ungleichgewicht zwischen Kosten und Leistungen in der Vollversicherung hat dazu geführt, dass die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im 2020 im Schnitt um 6 Prozent zulasten der Vollversicherung gewachsen sind. Eine Trendwende ist aktuell nicht absehbar.

Finanzielle Sicherheit – Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2
Der Deckungsgrad gibt Auskunft darüber, zu wie viel Prozent die Leistungsversprechen einer Pensionskasse mit Vermögenswerten an einem bestimmten Stichtag gedeckt sind. Während das Vorsorgevermögen zu Marktwerten berücksichtigt wird, fliessen die Leistungsverpflichtungen diskontiert mit dem technischen Zinssatz in die Berechnung ein. Da sowohl bei der Bewertung des Vorsorgevermögens als auch beim technischen Zins zwischen den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen erhebliche Unterschiede bestehen, können die ausgewiesenen Deckungsgrade nicht eins zu eins miteinander verglichen werden.

Der durchschnittliche Deckungsgrad der analysierten Vorsorgeeinrichtungen beträgt 111 Prozent, und alle Anbieter weisen grundsätzlich eine stabile finanzielle Situation aus. Eine genauere Prüfung der finanziellen Lage empfiehlt sich aber bei Vorsorgeeinrichtungen, welche einen Deckungsgrad von unter 105 Prozent in Kombination mit einem technischen Zinssatz über 1.50 Prozent ausweisen.

Ausblick auf zukünftige Leistungen
In einem Marktvergleich ist es stets lohnenswert, die wichtigsten Leistungskennzahlen der Vergangenheit zu vergleichen, wodurch sich oft bereits ein klares Bild ergibt. Erfolge der Vergangenheit sollten aber keinesfalls einfach in die Zukunft projiziert werden. Trotz fehlender Glaskugel gibt es dazu klare Indizien, welche eine grobe Schätzung über den zukünftigen Verlauf erlauben.

Betrachten wir die Differenz zwischen erzieltem Anlageerfolg und der Verzinsung, so fallen sofort die offensichtlich hohen Sickerverluste auf, welche für die Bildung von Rückstellungen und Reserven benötigt werden. Je höher der Reservierungsbedarf bei einem Anbieter ist, desto tiefer wird in den nächsten Jahren die Verzinsung ausfallen. Die beiden grössten Blöcke sind dabei die Rückstellungen für Pensionierungsverluste infolge zu hohem Umwandlungssatz sowie die Bildung von Wertschwankungsreserven.

Selbstverständlich gilt immer als Voraussetzung, dass ohne genügend hohen Anlageertrag weder Rückstellungen, Reserven noch eine hohe Verzinsung resultieren kann. Ausserdem bilden einige Anbieter Zinsreserven, wodurch eine konstante oder höhere Verzinsung ermöglicht wird.

Generationengerechtigkeit (Umverteilung)
Wählt ein angehender Pensionär im Zeitpunkt seiner Pensionierung die Rente und liegt der mathematisch korrekte Umwandlungssatz dabei tiefer als der reglementarisch oder gesetzlich definierte, so muss die Vorsorgeeinrichtung die Differenz finanzieren respektive vorgängig Rückstellungen für die zukünftigen Verluste bilden. Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen können auch hier nicht alle Anbieter über einen Kamm geschert werden. Es ist aber einleuchtend, dass hohe Pensionierungsverluste grossen Rückstellungsbedarf auslösen, dies wiederum einen grossen Anteil des erzielten Anlageertrages absorbiert und deshalb auch die Aussicht auf eine überdurchschnittliche zukünftige Verzinsung der Altersguthaben negativ beeinflusst.

Um grobe Rückschlüsse auf zukünftigen Rückstellungsbedarf ziehen zu können, benötigt es die Information zur verwendeten kalkulatorischen Sterbetafel (Perioden- oder Generationentafel) sowie den technischen Zins (TZ). Als Faustregel gilt, dass bei Periodentafeln der mathematisch korrekte Umwandlungssatz maximal bei 5.50 Prozent liegt (TZ 1.75 Prozent) und bei Generationentafeln bei rund 5.00 Prozent (TZ 1.75 Prozent). Grössere Differenzen lassen den Schluss zu, dass die Verzinsung in mittlerer Zukunft eher tiefer ausfallen wird.

Wertschwankungsreserven
Die Wertschwankungsreserve ist ein zentraler Bestandteil jeder Bilanz. Sie dient dazu, Schwankungen am Kapitalmarkt zu puffern, ohne dass bei Verlusten gleich eine erhebliche Unterdeckung resultiert und teure Sanierungsbeiträge bezahlt werden müssen. Je nach Risikoappetit in der Anlagestrategie fällt der definierte Zielwert unterschiedlich hoch aus. Somit könnte sie auch als Eigenkapital einer Pensionskasse bezeichnet werden.

Die Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, Wertschwankungsreserven zu bilden, und dürfen den Versicherten bei nicht voll geäufneten Reserven nur im begrenzten Umfang eine Mehrverzinsung gewähren. Die entsprechenden Spielregeln sind im Art. 46 BVV 2 festgehalten, wobei als Leistungsverbesserung jede Verzinsung der Altersguthaben der Aktivversicherten gilt, welche aktuell höher als 2 Prozent ist.

Somit gilt die Feststellung, dass, je näher der Deckungsgrad am definierten Zielwert liegt, desto höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Verzinsung in mittlerer Zukunft im Schnitt höher als 2 Prozent ausfällt.