PK-Vergleich 06: Umwandlungssatz / Verzinsung

Die Verzinsung und der Umwandlungssatz entscheiden über die künftige Altersrente. In diesem Bereich zeigt der Pensionskassenvergleich erhebliche Unterschiede.

Wir stellen fest, dass alle Vollversicherer den gleichen Umwandlungssatz anwenden. Auch bei der Verzinsung sind in der Kategorie der Vollversicherer kaum Unterschiede festzustellen. Weiter wenden alle Vollversicherer beim Umwandlungssatz für die Rentenberechnung ein Splitting zwischen Obligatorium und Überobligatorium an. Hier bieten die meisten unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen teilweise massiv bessere Konditionen an. Zu berücksichtigen ist, dass die Vollversicherer eine Kapitalgarantie gewähren. Diese Garantie bieten die unabhängigen Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen nicht an.

Berechnungsbeispiel
Mit einer 4%-Verzinsung resultiert in einem Arbeitsleben ein Alterskapital von 549’604 Franken. Bei einer Verzinsung von 2.50% kommen nur 435'208 Franken zusammen. Das bedeutet eine Differenz von 114’396 Franken. Bei einem Umwandlungssatz von 6.80% ergibt dieses Alterskapital im besten Fall eine jährliche Altersrente von 37'373 Franken, im schlechtesten Fall bei einem Umwandlungssatz von 5.835% noch eine Alterrente von 25'394 Franken. Normalerweise setzt sich das Alterskapital bei der Pensionierung wie folgt zusammen: 50% obligatorischer Teil und 50% überobligatorischer Teil. Dies bedeutet einen durchschnittlichen Umwandlungssatz von 6.30%. Aber auch so ergibt sich noch eine Rentendifferenz von 35% oder von 9’879 Franken pro Jahr.