2026 | Verzinsung

Rekordzinsen bei einzelnen Pensionskassen

Die Unterschiede zwischen den Vorsorgemodellen bleiben gross

Das Anlagejahr 2025 wird vielen Versicherten in Erinnerung bleiben. Nach den starken Börsenentwicklungen konnten zahlreiche Pensionskassen deutlich höhere Zinsen auf den Altersguthaben gutschreiben als noch in den Vorjahren. Gleichzeitig zeigen die aktuellen Zahlen aber auch, wie unterschiedlich die berufliche Vorsorge funktioniert. Während Versicherte einzelner teilautonomer Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen von grosszügigen Verzinsungen profitieren können, fällt die Verzinsungen bei klassischen Vollversicherungen bescheidener aus. Der Unterschied beträgt teilweise mehrere Prozentpunkte. Im Bereich der Vollversicherung setzt sich Swiss Life mit einer Verzinsung von 2.65% klar an die Spitze. Da in den kommenden Jahren zusätzliche Reserven an die Versicherten ausgeschüttet werden sollen, dürfen sich Kundinnen und Kunden des Vollversicherers weiterhin über eine in der Vollversicherung überdurchschnittliche Verzinsung freuen. 

Der Durchschnitt bei den Vollversicherungen liegt bei lediglich 1.69% und damit wie erwartet deutlich unter den teilautonomen Pensionskassen. Bei den teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen führt 2025 die Ambassador Stiftung mit starken 7.25%. Die Profond als Vorjahressiegerin konnte aufgrund regulatorischer Einschränkungen ihre Strategie nicht wie geplant ausschöpfen und lag mit 2.25% unter dem Durchschnittswert von 3.59 % der am Pensionskassenvergleich beteiligten Kassen. Im Fünfjahresvergleich bleibt Profond mit durchschnittlich 4.59% Verzinsung dennoch Spitzenreiterin.

Chancen durch flexible PK-Modelle

Versicherte in Risiko-Sparkassen-Stiftungen profitieren häufig von überdurchschnittlichen Zinsen. Der Grund dafür liegt im Modell selbst: Jedes Unternehmen führt einen eigenen Deckungsgrad. Sind die Reserven ausreichend aufgebaut und entwickeln sich die Erträge positiv, werden die Gewinne direkt den Versicherten gutgeschrieben. 

Eine Vergleichsrechnung von Weibel Hess & Partner über fünf Jahre zeigt das Potenzial eindrücklich: Noventus führte mit 4.28 % Verzinsung das Ranking an, gefolgt von Previs mit 3.48 % und Swisscanto Flex mit 3.29%. Wichtig bleibt jedoch: Nach Verlustjahren müssen zunächst die Reserven wieder aufgebaut werden, bevor erneut Überschüsse verteilt werden können.

Ein Blick 20 Jahre zurück

Die Unterschiede bei der Verzinsung und insbesondere der Zinseszinseffekt haben langfristig enorme Auswirkungen auf die Altersvorsorge. 

In unserem Beispiel entschied sich ein Unternehmen vor rund 20 Jahren, seine Pensionskassenlösung neu zu evaluieren. Dieser Entscheid beeinflusste die zukünftige Pensionierung sämtlicher Mitarbeitenden wesentlich. Ein damals 45-jähriger Mitarbeiter mit einem Altersguthaben von CHF 100’000 hätte heute bei Profond rund 25% mehr Alterskapital als bei den meisten Vollversicherern. Gleichzeitig würde sich seine Rente um rund 40% erhöhen, da die Umwandlungssätze bei Vollversicherungen grösstenteils tiefer liegen.

Die «75-Prozent-Hürde»

Stellen Sie sich vor, Sie sparen jahrelang diszipliniert und möchten sich irgendwann eine kleine Belohnung gönnen, vielleicht eine Reise oder eine grössere Anschaffung. Doch der Staat schreibt vor, dass Sie Ihr eigenes Geld erst dann dafür einsetzen dürfen, wenn Ihr Sparkonto bereits fast vollständig gefüllt ist. Genau mit dieser Situation sehen sich viele Schweizer Pensionskassen konfrontiert. Grund dafür ist die umstrittene Regelung gemäss Art. 46 BVV 2. Sie definiert, unter welchen Voraussetzungen Pensionskassen ihren Versicherten höhere Zinsen auf dem Altersguthaben gutschreiben dürfen. Mit ihrer jüngsten Auslegung dessen, was als Leistungsverbesserung gilt, hat die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge eine kontroverse Debatte angestossen. Kern der Vorschrift ist eine klare Grenze: Eine Pensionskasse darf die Verzinsung nur erhöhen, wenn mindestens 75% der angestrebten Ziel-Wertschwankungsreserve aufgebaut sind.  

Der Bundesrat verfolgt damit das Ziel, übermässig riskante Zinsversprechen im Wettbewerb zwischen den Kassen zu verhindern und die finanzielle Stabilität zu sichern.

Wer trägt die Verantwortung? 

Kritiker fordern, die Entscheidungskompetenz wieder stärker den Stiftungsräten zu überlassen. Da diese ohnehin die rechtliche und finanzielle Verantwortung für die Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung tragen, sollten sie auch eigenständig über die Verteilung der Erträge und die Festlegung der Verzinsung entscheiden können. 

In diesem Zusammenhang drängt Profond auf eine juristische Klärung der Grundsatzfrage: Wer hat letztlich die Entscheidungshoheit über den Zinssatz: der Stiftungsrat oder die Oberaufsicht? 

Auch wenn eine gerichtliche Klärung dieser Grundsatzfrage mehrere Jahre dauern dürfte, nimmt Profond diesen Weg bewusst in Kauf, um die Kompetenzverteilung zwischen Aufsicht und Stiftungsrat verbindlich klären zu lassen. 

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