Pensionskassenberatung

Es lohnt sich, die eigene Pensionskassenlösung alle drei bis fünf Jahre zu überprüfen. Ein optimaler Zeitpunkt dafür ist ein Vertragsablauf. Anschlussverträge der beruflichen Vorsorge müssen bereits per 30. Juni auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Es zahlt sich aus, mit der Überprüfung der Personalvorsorge frühzeitig zu beginnen.

Eine strukturierte Überprüfung Ihrer BVG-Lösung erfolgt in diesen drei Schritten: 

1) Bestehende PK-Lösung überprüfen

Erwerbsunfähigkeit

Leistungsumfang, Unfalleinschluss

Tod

Einschluss Partnerrente, Einschluss zusätzliches Todesfallkapital

Alter

Flexibler Altersrücktritt, Altersleistung Kapital/Rente

Es gilt, die Risiken Invalidität, Tod und Alter zu analysieren. Bei der Erwerbsunfähigkeit ist zu beurteilen, ob die IV-Renten für Mitarbeiter, Kader und Geschäftsleitung unter Berücksichtigung der Leistungen aus der 1. Säule ausreichen. Bei höheren Gehältern ist es sinnvoll, den Unfall bei Erwerbsunfähigkeit in Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung einzuschliessen. Im Todesfall kann der Einschluss eines eigenständigen Todesfallkapitals mithelfen, verschiedene Risiken, wie zum Beispiel eine hohe Hypothekarverpflichtung abzufedern. Der Einschluss einer Partnerrente sichert im Todesfall des Versicherten auch Konkubinatspartner optimal ab. Bei den Altersleistungen muss das Augenmerk auf den flexiblen Altersrücktritt und auf die Umwandlungssätze für Rentenbezüger gerichtet werden. Daneben sollte auch ein vollumfänglicher Kapitalbezug möglich sein.

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2) PK-Leistungen definieren

Erwerbsunfähigkeit

Überversicherung vermeiden

Tod

Begünstigungen regeln

Alter

Frühpensionierung prüfen

Allfällige Leistungsanpassungen müssen definiert werden. Bei den IV-Leistungen ist eine Überversicherung zu vermeiden. Die Leistungen aus der Invalidenversicherung dürfen zusammen mit Leistungen aus der beruflichen Vorsorge 90% des AHV-Lohnes nicht übersteigen. Höhere Leistungen führen bei der Pensionskasse zu Leistungskürzungen.

Im Todesfall muss das Augenmerk auf die Begünstigung der Hinterbliebenen gerichtet werden und bei den Altersleistungen gilt es, Modelle für eine Frühpensionierung zu prüfen.

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3) Evaluation/Entscheid

Vertragsausschreibung

Offerte/Leistungen klar formulieren, mehrere Offerten einholen, (auch bei derzeitigen Anbieter)

Auswerten/Vergleichen

Gleiches mit Gleichem vergleichen

Entscheid

Rentenfälle regeln, Kündigungsfristen einhalten

Nun kann bei mehreren Anbietern inklusive der bestehenden Pensionskasse eine Offerte eingeholt werden. Wichtig ist es, neben klar definierten Leistungen konkrete Angaben zu bestehenden IV- und Altersrentnern und zu arbeitsunfähigen Mitarbeitern zu machen. Den Anbietern muss für die Erstellung einer Offerte zwei bis drei Wochen Zeit eingeräumt werden.

Das Vergleichen der Offerten ist vielfach nicht einfach. Die Offerten sind für einen Laien oft unübersichtlich. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Anbieter die Plandaten genau abbilden können. Es entstehen Differenzen bei den Leistungen und bei den Kosten. Neben den Kosten sind auch Serviceleistungen beim Entscheid mitzuberücksichtigen.

Die Bedingungen für die Rentnerübernahme sind unbedingt vor einem Pensionskassenwechsel zu regeln. Der Kündigungstermin 30. Juni ist einzuhalten. Eine Kündigung darf jedoch erst erfolgen, wenn die Deckungszusage des Nachversicherers schriftlich vorliegt.

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Eine regelmässige Überprüfung der Vorsorgesituation lohnt sich – für Unternehmen wie auch für Mitarbeitende geht es Jahr für Jahr um erhebliche Beträge. Da die entscheidenden Unterschiede oft im Detail liegen, setzen viele KMU auf Sicherheit und ziehen eine Fachperson für Pensionskassenfragen bei. Als unabhängige Berater unterstützen wir Sie kompetent dabei, die optimale Lösung zu finden.

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Dario Bucheli
Mandatsleiter

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