2026 | Politischer Gastbeitrag
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Die zweite Säule gehört den Versicherten – nicht der Politik
Die AHV wird ausgebaut, obwohl die Demografie das Gegenteil fordert. Und der Bundeshaushalt hat ein strukturelles Defizit. Die zweite Säule gerät deshalb zunehmend ins Visier der Politik. Das ist die falsche Antwort auf die echten Probleme. Das Vorsorgekapital gehört den Versicherten, es ist kein Spielball der Politik. Wer diese Grenze verwischt, zerstört Vertrauen in das Dreisäulensystem, um das uns die ganze Welt beneidet.
Die Babyboomer-Generation tritt in den Ruhestand, gleichzeitig rücken weniger Junge nach. Das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern verschiebt sich laufend und unumkehrbar. Die AHV reagiert besonders empfindlich auf diese Entwicklung, weil sie im Umlageverfahren finanziert wird. Dieses Modell funktioniert am besten mit vielen Erwerbstätigen und wenigen Rentnern. Genau diese Voraussetzung fällt weg.
Das Dreisäulensystem ist ein Erfolgsmodell
Die Schweiz hat glücklicherweise früh erkannt, dass ein Umlageverfahren alleine die Altersvorsorge nicht dauerhaft tragen kann. Das Dreisäulensystem aus AHV, beruflicher Vorsorge und privater Vorsorge ist das Resultat dieser Weitsicht. Seine Stärke liegt in der Diversifikation und im Risikoausgleich: Die AHV reagiert stärker auf demografische Veränderungen, die zweite Säule auf die Entwicklungen am Kapitalmarkt. Die dritte Säule stärkt die Eigenverantwortung optimal. Diese Kombination ist ein Garant für Stabilität und Resilienz unserer Altersvorsorge. Nicht ohne Grund gilt das Schweizer Modell international als Vorbild.
Umso gefährlicher ist ein aktueller Trend in Teilen der Politik – bis in den Bundesrat: Die erste Säule wird fleissig ausgebaut. Nach der 13. AHV-Rente liegen bereits neue Forderungen auf dem Tisch. Und bei der nächsten AHV-Reform plant der Bundesrat primär mit neuen Steuern und Abgaben statt einer strukturellen Reform. Um die Finanzprobleme bei der AHV – und im Bundeshaushalt – zu überdecken, geraten die zweite und dritte Säule unter Druck. Dabei ist klar:
Wer die AHV zulasten der beruflichen Vorsorge stärkt, tauscht langfristige Stabilität gegen kurzfristige Popularität.
Damian Müller
Ständerat FDP Luzern
Hände weg von der zweiten Säule
Die berufliche Vorsorge ist das Rückgrat der Altersvorsorge für den Mittelstand. Wer einzahlt, spart für sich selbst. Wer sein Leben lang Beiträge einbezahlt hat, darf erwarten, dass dieses Geld seiner Altersvorsorge dient. Doch diese Selbstverständlichkeit steht unter Druck. Ein erster Grossangriff konnte abgewehrt werden: Das Parlament hat die vom Bundesrat vorgeschlagene höhere Besteuerung von Vorsorgekapitalbezügen gestoppt. Das war richtig. Die Vorsorgegelder dienen sicher nicht dazu, den Bundeshaushalt zu finanzieren. Der Bund hat ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem. Die Antwort darauf sind Entlastungen und keine Erhöhung der Fiskalquote.
Weitere Angriffe auf die zweite Säule sind bereits angekündigt. Der Bundesrat will den frühestmöglichen Bezugszeitpunkt der zweiten Säule von 58 auf 63 Jahre anheben. Das ignoriert, dass die zweite Säule ein individuelles Vorsorgevermögen ist. Wer jahrzehntelang einbezahlt hat, soll selbst entscheiden können, wann er darauf zugreift. AHV und BVG verfolgen unterschiedliche Ziele, und genau deshalb sollten ihre Regeln nicht angeglichen werden. Gerade für viele Menschen, die früh ins Erwerbsleben eingestiegen sind und körperlich anspruchsvolle Berufe ausüben, wäre das keine abstrakte Regeländerung, sondern ein echter Einschnitt.
Diesen Angriffen liegt implizit die Unterstellung zugrunde, die zweite Säule sei unsolidarisch. Das ist absurd. Unser Dreisäulensystem ist hochsolidarisch: Wer ein hohes Einkommen erzielt, trägt über die AHV sein ganzes Erwerbsleben lang erheblich zur Umverteilung bei. Die AHV darf nie gegen die zweite oder die dritte Säule ausgespielt werden. Und es sei an dieser Stelle erwähnt: auch die berufliche Vorsorge beinhaltet selbstredend mehrere gezielte Solidaritäten.
Der nächste AHV-Ausbau steht vor der Tür – auf Kosten des Mittelstands
Noch ist nicht geklärt, wie die 13. AHV-Rente finanziert wird. Und schon steht der nächste milliardenschwere Ausbau zur Debatte. Die Mitte will den Ehepaarplafond abschaffen, ohne einen Finanzierungsvorschlag vorzulegen. Die zusätzlichen Kosten: weit über 3 Milliarden Franken pro Jahr. Dabei profitieren Ehepaare in der AHV von Vorteilen, etwa bei den Hinterlassenenleistungen, dem Beitragsfreiheitsrabatt nichterwerbstätiger Ehepartner und dem Verwitwetenzuschlag, welche die Nachteile durch die Plafonierung finanziell übersteigen. Die Initianten zeichnen hier bewusst kein vollständiges Bild. Das ist nicht redlich.
Die Folgen der Initiative wären erneut höhere Lohnbeiträge und eine höhere Mehrwertsteuer. Die schleichende aber stetige Erhöhung unserer Fiskalquote ist grobfahrlässig und gefährdet das Erfolgsmodell Schweiz. Die Mehrwertsteuer mag im internationalen Vergleich noch tief sein, dafür tragen Unternehmen und Erwerbstätige andernorts erhebliche Lasten. Wer nur mit der tiefen Mehrwertsteuer argumentiert, betreibt ein gefährliches Täuschungsmanöver: Unter dem Strich nähert sich die Gesamtbelastung von Steuern und Abgaben jener unserer Nachbarn in Deutschland und Frankreich.
Arbeiten im Alter muss sich lohnen
Immer mehr Menschen möchten über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten, nicht aus Not, sondern weil Arbeit sinnstiftend ist. In KMU und Gewerbe ist das die gelebte Realität. Der Schreiner, der zwei Tage pro Woche Reparaturaufträge erledigt. Der Architekt, der sein Wissen weitergibt. Ohne sie würden viele Betriebe nicht überleben.
Statt höhere Abgaben zu fordern, sollten wir diese Menschen anspornen, weiter zu machen, und andere zur Nachahmung zu motivieren. In diesem Punkt geht die geplante AHV-Reform 2030 des Bundesrats in die richtige Richtung, indem längere Erwerbsarbeit finanziell belohnt wird. Das ist gerade mit Blick auf den sich in den nächsten Jahren sukzessive verstärkenden Fachkräftemangel dringend nötig.
Diese Anreize sind wichtig, sie ersetzen aber keine strukturelle Reform der AHV. Denn keine Ideologie kann die demografischen Fakten aushebeln. Wir müssen auch ehrlich über das Referenzrentenalter sprechen.
Ein sinnvoller Ansatz wäre eine Art Schuldenbremse für die AHV: Geraten die Finanzen aus dem Gleichgewicht, werden automatisch Anpassungen ausgelöst. Beispielsweise je hälftig über Zusatzfinanzierung und Anpassung des Referenzalters. Das wäre ein gutschweizerischer Kompromiss und auch ein Ehrlichkeitstest: Wer behauptet, der AHV gehe es gut, kann nichts gegen dieses Instrument haben.