2025 | Offertvergleich
Grosse Unterschiede im Mystery Shopping
Grosse Unternehmen verfügen häufig über eine eigene Pensionskasse. KMU hingegen sind meist einer Gemeinschafts- oder Sammelstiftung angeschlossen. Dabei unterscheiden sich die Prämien für identische Versicherungsleistungen teils deutlich, je nach Branche, Mitarbeiterstruktur und Leistungsumfang. Für eine objektive Kostenbeurteilung lohnt sich der Vergleich verschiedener Anbieter. Bereits zum 20. Mal hat Weibel Hess & Partner AG in Zusammenarbeit mit der SonntagsZeitung, Finanz und Wirtschaft und Bilan ein Mystery Shopping bei Pensionskassen durchgeführt. Das Ergebnis der Jubiläumsausgabe ist eindeutig: Vergleichen lohnt sich!
Wie Altersstruktur und Branche die Pensionskassenwahl beeinflussen
Im Fokus des diesjährigen Praxisbeispiels steht ein KMU mit 180 Mitarbeitenden. Das grosse Interesse der Pensionskassen, einen Neukunden zu gewinnen, zeigte sich bereits kurze Zeit später. Die ersten Angebote wurden rasch eingereicht.
Das prämiengünstigste Angebot legte die Servisa mit 208’411 Franken vor. Servisa gewinnt damit den Award für die tiefsten Risiko- und Verwaltungskosten im Jubiläumsjahr 2025. Auch Patrimonia (216'803 Franken) und Gemini (295'550 Franken) positionieren sich auf dem Podest.
Die Pensionskassenprämien setzen sich aus Sparbeiträgen, Risikoprämien und Verwaltungskosten zusammen. Die Sparbeiträge wurden im Vergleichsfall bei allen Anbietern identisch angesetzt. Die Unterschiede entstehen bei Risiko- und Verwaltungskosten. Diese decken Invaliditäts- und Todesfallleistungen sowie administrative Aufwände.
Sicherheit hat ihren Preis
Im Schnitt lagen die Risiko- und Verwaltungskosten bei 375'585 Franken. Zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter ergibt sich ein Unterschied von über 2000 Franken pro versicherte Person und Jahr. Vollversicherer wie die Allianz Suisse (günstigstes Angebot unter den Vollversicherern mit 434'585 Franken) bieten eine Kapitalgarantie. Die Vorsorgegelder der Versicherten sind auch in schlechten Börsenjahren geschützt, und es besteht kein Risiko von Sanierungsbeiträgen infolge Unterdeckung. Dieser Kapitalschutz bringt oft höhere Risikoprämien mit sich. Die Prämien der Pensionskassen sind stark abhängig von den versicherten Invaliden- und Todesfallleistungen, der Branchenzugehörigkeit des Betriebes, der Altersstruktur der Versicherten sowie weiteren versicherungstechnisch relevanten Parametern.
Rosinenpickerei bei der Offertstellung
Über ein Drittel der angefragten Pensionskassen verzichtete auf eine Offertstellung – mit dem Hinweis auf eine zu hohe Anzahl älterer Mitarbeitender. Einige Kassen meiden Betriebe, bei denen kurz bevorstehende Pensionierungen drohen. Grund dafür sind hohe Umwandlungssätze, die zu finanziellen Belastungen führen können. Bei jeder Pensionierung müssen Rückstellungen für die Altersrenten gebildet werden, die als Verrentungsverluste zulasten der Reserven der Pensionskasse gehen. Wird nun ein neuer Betrieb angeschlossen, bei dem in den nächsten Jahren einige Personen in Pension gehen, sind viele Pensionskassen nicht bereit, diese Verrentungsverluste zulasten der bestehenden Versicherten zu finanzieren. Das Ergebnis: In extremis erhält ein Betrieb von fast keiner Pensionskasse ein Angebot und hat keine Möglichkeit, mit dem aktuellen Mitarbeiterbestand die Pensionskasse zu wechseln.
Regelmässige Überprüfung der Pensionskasse lohnt sich
Firmen sind gut beraten, ihre Pensionskassenlösung regelmässig zu überprüfen. Viele Pensionskassen haben in den vergangenen Jahren ihre Risikoprämien gesenkt. Bestandeskunden profitieren davon allerdings nicht automatisch. Ohne aktive Neuverhandlung bleibt es bei den bisherigen, oft teureren Konditionen.

Einverständnis des Personals ist zwingend
Die Prämien gelten als wichtige Entscheidungshilfe bei der Wahl der Pensionskasse. Empfehlenswert ist jedoch, weitergehende Faktoren wie die Sicherheit der Vorsorgegelder, das Leistungsniveau, das Kleingedruckte in den Reglementen, die Vermögensanlage sowie weitere Parameter zur Beurteilung der Pensionskasse und des Leistungskatalogs bei der Entscheidung miteinzubeziehen. Nicht selten kommt es vor, dass bei einem Pensionskassenwechsel die Auswirkungen auf die Rentenbeziehenden vergessen werden. Viele Verträge der Pensionskassen halten fest, dass bei einem Pensionskassenwechsel zusätzlich zu den Aktivversicherten auch die Rentenbeziehenden zur neuen Pensionskasse übergehen. So lange das Rentnerschicksal nicht vollständig geklärt ist, kann ein Vertrag nicht gekündigt werden, und der Wechsel zur neuen Kasse bleibt aus.
In der Praxis gilt bei den meisten Pensionskassen eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Für einen Wechsel ist der Anschlussvertrag bis zum 30. Juni per 31. Dezember zu kündigen. Plant ein Arbeitgeber, die Pensionskasse zu wechseln, muss er das gesamte Personal oder eine nach Mitwirkungsgesetz bestimmte Arbeitnehmervertretung in das Verfahren einbeziehen. Ohne rechtzeitige Mitwirkung des Personals respektive der Arbeitnehmervertretung ist der laufende Vertrag nicht kündbar.
Ein Wechsel der Pensionskasse will gut geprüft sein. Ein erfahrener Partner an der Seite hilft, den Durchblick zu behalten und gegebenenfalls bessere Konditionen auszuhandeln. Das Praxisbeispiel zeigt: Wer klug vergleicht, schont nicht nur Nerven, sondern auch das Budget der Firma aller Arbeitnehmenden.