Trends und Wissen zur beruflichen Vorsorge

Transparent. Persönlich. Vernetzt gedacht.

Die berufliche Vorsorge wirft bei Unternehmen und Versicherten gleichermassen viele Fragen auf. In unserem Themenbereich finden Sie praxisnahe Informationen, hilfreiche Entscheidungshilfen und aktuelle Einblicke rund um die 2. Säule. Ob Pensionskassenwechsel, Auswahl der passenden Vorsorgelösung, Antworten auf häufige Vorsorgefragen oder spannende Gespräche mit Expertinnen und Experten im Podcast – wir bereiten komplexe Themen verständlich und fundiert auf. So erhalten Sie Orientierung, Hintergrundwissen und wertvolle Impulse für fundierte Entscheidungen in der beruflichen Vorsorge.

Pensionskassen-Wechsel: Der Weg zur massgeschneiderten Pensionskasse

Ein Pensionskassenwechsel ist für Unternehmen weit mehr als ein administrativer Schritt. Die Wahl der passenden Pensionskasse beeinflusst die berufliche Vorsorge der Mitarbeitenden, die Attraktivität als Arbeitgeberin und die langfristige Personalbindung.

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Pensionskasse wählen: 10 Tipps für Arbeitgeber und Versicherte

Worauf Sie bei der Wahl der Pensionskasse achten müssen. 10 Tipps für Arbeitgeber und Versicherte, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

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FAQ zur beruflichen Vorsorge

Soll ich freiwillig in die Penionskasse einzahlen?

Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse können Sie Ihre Altersvorsorge verbessern. Im Weiteren profitieren Sie bei der Pensionskasse von einer attraktiveren Verzinsung als auf dem Bankkonto.

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Was lohnt sich mehr: Eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse oder eine Einzahlung auf ein 3a-Konto?

Die Einzahlung in die Säule 3a ist für Personen mit Pensionskassenanschluss im Jahr 2026 auf maximal CHF 7'258 pro Jahr begrenzt. Erwerbstätige ohne Anschluss an eine Pensionskasse können bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens, höchstens jedoch CHF 36'288 pro Jahr einzahlen. 

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Kann ich mein Pensionskassenguthaben beziehen, wenn ich auswandere?

Die aktuelle Gesetzgebung erlaubt eine Barauszahlung des Pensionskassenguthabens bei endgültigem Verlassen der Schweiz. Jedoch muss zwischen obligatorischem und überobligatorischem Guthaben unterschieden werden. 

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