Wer als Unternehmen seine Pensionskasse wechseln will, erlebt manchmal eine unangenehme Überraschung: Selbst Betriebe mit einer soliden Mitarbeiterstruktur erhalten nicht von allen Kassen eine Offerte. Und selbst wer ein Angebot erhält, unterschätzt oft eine Kostenfalle, die erst beim Wechsel sichtbar wird.
Ein Unternehmen mit 190 Mitarbeitenden, einem gesunden Altersprofil (Durchschnittsalter liegt bei 40 Jahren) und einer soliden Lohnstruktur – eigentlich ein Wunschkunde für jede Pensionskasse. Eigentlich. Als das Unternehmen im Rahmen des diesjährigen Mystery Shoppings von WHP anonym bei mehreren Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen eine Offerte anforderte, blieb eine Offerte bei fast einem Drittel der angefragten Kassen aus. Der Grund: Das Unternehmen verfügt über Rentenbeziehende, die von der neuen Vorsorgeeinrichtung übernommen werden müssten.
Pensionskassen tragen aus struktureller als auch finanzieller Sicht eine Verantwortung gegenüber ihren bestehenden Versicherten. Neue Betriebe werden deshalb sorgfältig geprüft: Stärkt ein Neuzugang insbesondere die Struktur der Kasse – etwa mit einem jungen Bestand und einem günstiges Risikoprofil – wird er willkommen geheissen. Bringt er hingegen Rentenbeziehende mit, verändert sich die Ausgangslage grundlegend.
Für jede laufende Rente müssen die Pensionskassen ausreichend Kapital zurücklegen. Wie hoch dieses sogenannte Vorsorgekapital Rentner ausfällt, hängt massgeblich vom technischen Zinssatz ab – dem Zinssatz, mit jenem eine Pensionskasse die zukünftigen Altersrenten auf den heutigen Zeitpunkt abdiskontiert. Je konservativer – also je tiefer - dieser Satz angesetzt wird, desto höher fällt das erforderliche Vorsorgekapital aus. Da viele Kassen ihre technischen Zinssätze in den vergangenen Jahren gesenkt haben, sind die Anforderungen entsprechend gestiegen.
Ob und zu welchen Bedingungen eine Kasse Rentenbeziehende aufnimmt, ist damit einerseits vom Verhältnis Aktive-Rentner und andererseits von den verwendeten versicherungstechnischen Parametern abhängig – keine grundsätzliche Entscheidung für oder gegen den anfragenden Betrieb.
Die eingegangenen Angebote weisen eine gewisse Preisspanne auf. Die günstigste teilautonome resp. autonome Sammelstiftung, Copré, lag bei einer Prämie von rund CHF 244’000 für Risiko- und Verwaltungskosten. Die teuerste Offerte belief sich auf über das 1.5 fache dieses Betrags. Das entspricht einem Unterschied von über 800 Franken pro (aktiv) versicherte Person und Jahr –ohne Sparbeiträge. Auch die PAX mit dem DuoStar und ASGA platzierten sich mit ihren Offerten im vorderen Feld und konnten zeigen, dass wettbewerbsfähige Konditionen und solide Leistungen keine Gegensätze sein müssen.
Bei den Vollversicherungen konnte die Allianz mit dem besten Angebot überzeugen. Mit CHF 330'446 für die Risiko- und Verwaltungskosten ist das Angebot günstiger als manche Offerte einer teilautonomen oder autonomen Stiftung
Solche Unterschiede entstehen nicht willkürlich. Die Prämien hängen von zahlreichen Faktoren ab, welche von den verschiedenen Anbietern unterschiedlich eingeschätzt werden: der Branchenzugehörigkeit, der Altersstruktur der Versicherten, den versicherten Leistungen und der versicherungstechnischen Einschätzung des Risikoprofils durch die jeweilige Kasse.
Was im Gespräch über einen Pensionskassenwechsel häufig untergeht, ist eine potenzielle Kostenfalle, die beim reinen Vergleich der Prämie und den Kennzahlen eine Pensionskasse untergehen kann: die Ausfinanzierung der Rentenbeziehenden.
Viele Anschlussverträge halten fest, dass bei einem Kassenwechsel nicht nur die aktiv Versicherten, sondern auch die Rentenbeziehenden zur neuen Kasse übergehen müssen. Ist das der Fall, prüft die neue Pensionskasse, welches Vorsorgekapital sie benötigt, um die zu übernehmenden Renten langfristig zu finanzieren. Das Kapital, das die bisherige Kasse mitgibt, entspricht dabei oft nicht dem, was die aufnehmende Kasse verlangt – schlicht, weil beide mit unterschiedlichen technischen Parametern rechnen. Die Differenz muss der Arbeitgeber mit einer Einmaleinlage ausfinanzieren.
Der Betrag kann je nach Rentnerpool und den unterschiedlichen versicherungstechnischen Annahmen der Kassen rasch in die Hunderttausende gehen. Für viele Unternehmen ist das eine Überraschung, die weder in der Budgetplanung noch in den ursprünglichen Wechselüberlegungen vorgesehen war. Im ungünstigsten Fall macht diese Ausfinanzierung den gesamten Prämienvorteil der neuen Kasse und mehr zunichte.
Die Ergebnisse des diesjährigen Mystery Shoppings zeigen: Vergleichen lohnt sich, aber Vergleichen allein reicht nicht. Wer ausschliesslich auf die Prämienhöhe schaut, läuft Gefahr, eine entscheidende Frage zu übersehen: Ist das Rentnerschicksal vertraglich geregelt? Welche Kasse übernimmt die Rentenbeziehenden – und zu welchen Bedingungen? Wie gross ist die allfällig notwendige Ausfinanzierung?
Hinzu kommt der zeitliche Rahmen, der weniger Spielraum lässt als viele annehmen. In der Praxis gilt im Normalfall eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Ein Anschlussvertrag muss bis spätestens Ende Juni gekündigt werden, damit der Wechsel per 31. Dezember desselben Jahres vollzogen werden kann. In Ausnahmefällen kann eine Kündigungsfristverkürzung bis Ende September erwirkt werden. Wer zu spät mit der Prüfung beginnt, verliert ein ganzes Jahr.
Ein erfahrener, unabhängiger Berater hilft, die richtigen Fragen zur richtigen Zeit zu stellen – und schützt Unternehmen vor Überraschungen, die sich im Nachhinein nur schwer korrigieren lassen.
Grafik: SonntagsZeitung
Quelle: pensionskassenvergleich.ch