Die Rentenfrage bleibt ungelöst, und kurzfristige Entscheide der Stiftungsräte gefährden das Vertrauen in die berufliche Vorsorge zunehmend. Zum dritten Mal hat das Schweizer Stimmvolk 2024 eine Reform des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) abgelehnt. Zentrales Thema war die geplante Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0%. Die Folgen für Versicherte sind direkt spürbar: Bei einem Alterskapital von 500'000 Franken bedeutet der tiefere Satz eine lebenslange Jahresrente von nur noch 30'000 statt 34'000 Franken. Angedachte Kompensationsmassnahmen waren zu wenig überzeugend, deshalb bleibt der gesetzliche Mindestumwandlungssatz bei 6.8%.
Unbeeindruckt vom politischen Stillstand gehen viele Pensionskassen eigene Wege und senken ihre Umwandlungssätze eigenständig. Möglich macht das die Einbeziehung des überobligatorischen Altersguthabens in die Rentenberechnung. Wer bei der Pensionierung nur wenig überobligatorisches Guthaben hat, wird dennoch auf die gesetzlichen Mindestleistungen aufgefangen. Die sogenannte BVG-Schattenrechnung stellt dies sicher.
Am Markt etabliert haben sich zwei Berechnungsmodelle:
das einheitliche Modell, bei dem ein einziger Umwandlungssatz auf das gesamte Guthaben angewendet wird;
das gesplittete Modell, das zwischen dem obligatorischen und überobligatorischen Teil unterscheidet.
Nebst den Vollversicherern wendet beispielsweise auch Ambassador einen gesplitteten Umwandlungssatz an. Auf dem obligatorischen Teil beträgt er 6.8%, während für den überobligatorischen Teil ein Satz von 5.6% gilt. Versicherte, die bei einer Vollversicherung angeschlossen sind, erhalten oft tiefe Altersrenten. Dies zeigen die berechneten Umwandlungssätze 2026. Als Ausgangslage wurde eine hälftige Verteilung der Altersguthaben mit BVG-Guthaben und überobligatorischem Altersguthaben zugrunde gelegt.
Hintergrund der sinkenden Umwandlungssätze ist die steigende Lebenserwartung. Das Alterskapital muss heute für eine längere Rentenphase reichen. Hinzu kommt, dass die erwarteten Renditen auf dem Kapital (der sogenannte technische Zins) aufgrund des tiefen Zinsniveaus ebenfalls gesunken sind. Bei einer Renditeerwartung von netto 2% ergibt sich derzeit für eine 65-jährige Person ein rechnerischer Umwandlungssatz von knapp 5%.
Gewährt eine Pensionskasse höhere Altersrenten als rechnerisch möglich, entstehen Verrentungsverluste. Die zu hohen Rentenzahlungen müssen durch Reserven der Pensionskassen finanziert werden, dadurch bleibt weniger Geld, um Zinsen an die aktiv Versicherten auszuzahlen. Diese Umverteilung sorgt für teils erbitterte Debatten in den Stiftungsräten.
Für künftige Pensionäre wird eine verlässliche Finanzplanung immer schwieriger. Viele Pensionskassen informieren sehr kurzfristig über Änderungen der Umwandlungssätze. Eine Senkung kurz vor der Pensionierung kann zu empfindlichen Rentenverlusten führen. Verluste, die in kurzer Zeit kaum noch auszugleichen sind. Immer weniger Kassen geben ihren Versicherten frühzeitig Sicherheit über die geltenden Sätze der nächsten Jahre. Die Tabelle zeigt, welche Pensionskassen heute noch keine Klarheit bis ins Jahr 2027 geben. Viele Stiftungen bleiben bei kurzfristigen Entscheidungen zulasten der Versicherten. Eine verlässliche Pensionierungsplanung ist nicht möglich.