Verzinsung

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Die Verzinsung ist die Kirsche auf der Torte

Die Versicherten profitierten im 2022 noch nicht von höheren Zinsen. Die Unterschiede im Langfristvergleich sind frappant.

Wird das Altersguthaben über ein Arbeitsleben von 40 Jahren bei einem versicherten Lohn von 80‘000 Franken mit 1 Prozent mehr verzinst, nimmt das gesamte Alterskapital um rund 120‘000 Franken zu. Damit steigt die lebenslange Altersrente um rund 7‘000 Franken pro Jahr. Die Versicherten von Profond profitierten diesbezüglich am meisten. Profond hat über die letzten zehn Jahre die Altersguthaben mit durchschnittlich 3,32 Prozent verzinst und belegt damit auch in diesem Jahr den Spitzenrang. Damit diese Finanzierung langfristig möglich ist, investiert Profond einen überdurchschnittlichen Anteil von rund 50 Prozent in Aktienanlagen. Am zweithöchsten hat Ascaro die Altersguthaben mit durchschnittlich 3,08 Prozent verzinst.

Die Stiftungsräte der Pensionskassen entscheiden meist erst gegen Ende Jahr über die Höhe der Verzinsung der Versichertengelder. Falls die Bilanz ausreichend Wertschwankungsreserven ausweist, ist eine hohe Ertragsausschüttung möglich. Für die Gemeinschafts- und Sammelstiftungen gelten hinsichtlich Zinszahlungen strengere Vorgaben als für kantonale oder firmeneigene Pensionskassen. Solange die Wertschwankungsreserven nicht zu mindestens 75 Prozent des Soll-Wertes gebildet sind, gibt es Beschränkungen bezüglich Zinshöhe. Einige Pensionskassen haben in den vergangenen Jahren Beteiligungsmodelle erarbeitet. Diese dienen den Stiftungsräten bei der Zinsfestlegung und erhöhen die Transparenz für die Versicherten.

Einzelne Kassen wie Groupe Mutuel, Spida oder Vita legen die Verzinsung vorschüssig fest. Die bereits erwirtschafteten Anlageerträge werden verzögert mit einer garantierten Verzinsung im Folgejahr ausgeschüttet. Die vergleichsweise hohen Zinszahlungen im Jahr 2022 sowie Garantiezinsen 2023, welche leicht über dem BVG-Mindestzinssatz von 1,00 Prozent liegen, stellen dies bei diesen Pensionskassen dar. Die Versicherten sind bereits im Voraus informiert, welche Verzinsung im Folgejahr gilt. Das unterjährige Verlassen der Pensionskasse durch Stellenwechsel oder Pensionierung führt zu keinen Nachteilen. Anders ist es bei Austretenden von Kassen, die erst Ende Jahr den Zinssatz festlegen und unterjährig nur den Mindestzinssatz anwenden.

Mit einem Durchschnittszins von 1,2 bis 1,3 Prozent mussten sich die Versicherten bei den Vollversicherern in den vergangenen zehn Jahren begnügen. Die Vorsorgegelder sind grösstenteils in Obligationen angelegt. In den Tiefzinsphasen liessen sich in den vergangenen Jahren mit Zinspapieren nur bescheidene Renditen erzielen. Über die letzten zehn Jahre haben die teilautonomen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen die Altersguthaben der Versicherten im Durchschnitt 1 Prozent höher verzinst als die Vollversicherer. Hier zeigt sich: Sicherheit hat seinen Preis.

Der aktuelle Mindestzinssatz beträgt 1 Prozent. Er gilt für obligatorische Altersguthaben und darf, ausser im Sanierungsfall, von den Pensionskassen nicht unterschritten werden. Bei der Verzinsung von überobligatorischen Altersguthaben gibt es keinen Mindestzinssatz. Die in der Tabelle ausgewiesenen Zinsen sind nach einer 50/50-Regel berechnet, das heisst die Zinssätze von obligatorischem und überobligatorischem Altersguthaben wurden je hälftig angerechnet und addiert.

Aufgrund der Zinswende und einer höheren Teuerung als in den Vorjahren hat sich die Ausgangslage für die Ertragsverteilung unter den Aktivversicherten und Rentenbezügern geändert. Die Teuerung trifft die Aktivversicherten und ebenso die Rentenbeziehenden. Weder die Altersguthaben der Aktiven noch die Altersrenten der Pensionierten werden automatisch der Teuerung angepasst. Für eine gerechte Verteilung der Erträge unter allen Versicherten werden die Stiftungsräte der Pensionskassen zukünftig die Teuerung beachten müssen.


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