Vorsorgeausweis

Ein Dokument mit sieben Siegeln

Der Vorsorgeausweis ist das verbindende Dokument zwischen der Pensionskasse und den Versicherten

Die Ratlosigkeit ist Tobias buchstäblich ins Gesicht geschrieben. Seine Partnerin hat ihn gebeten, sich den persönlichen Vorsorgeausweis zu Gemüte zu führen. Schliesslich haben die beiden nach der Pensionierung Pläne und wollen prüfen, ob das finanzielle Polster ausreichend ist. Den gedruckten Zahlensalat versteht Tobias auch nach mehrmaliger Durchsicht nicht. Seine Nerven liegen blank, und der Ansporn, das vielversprechende Onlineportal der Pensionskasse für die gewünschten Informationen zu besuchen, fehlt. Sich online durch dieses Zahlenwirrwarr zu kämpfen, bereitet ihm keine Lust, und er unterlässt es, sich die gewünschten Informationen für seine Pensionsplanung zu beschaffen.

Eine umfangreiche Analyse der Vorsorgeausweise der geprüften Pensionskassen zeigt, dass es grosse Unterschiede bei der Lesbarkeit und beim Inhalt der persönlichen Vorsorgedokumente gibt. Die Vorschrift der grundlegenden Informationspflicht findet sich im beruflichen Vorsorgegesetz (BVG). Pensionskassen sind verpflichtet, die versicherten Personen jährlich in geeigneter Form über die wichtigsten Inhalte der beruflichen Vorsorge zu informieren. Seit Jahren investieren die Pensionskassen immense Summen in den Auf- und Ausbau von informationsreichen Onlineportalen. Bei den meisten Pensionskassen bleiben die Registrierungsquoten bisher bescheiden. Ändern wird sich dies womöglich, wenn die Pensionskassen auf den ordentlichen Versand des persönlichen Vorsorgeausweises ganz verzichten und nur noch die elektronische Abfrage der Daten anbieten.

Die Auswertungen zu Inhalt, Aufbau und Verständlichkeit des Vorsorgeausweises zeigen, dass viele Gemeinschafts- und Sammelstiftungen über sehr anschauliche Dokumente verfügen. Insbesondere die Transparenz bei den Beiträgen ist erfreulich. Für die private Pensionsplanung ist es hilfreich, wenn die Pensionskassen nebst der Hochrechnung der Altersleistungen per ordentlichen Pensionierungszeitpunkt auch die Renten bei frühzeitiger Pensionierung darstellen. Für junge Versicherte sind zudem auch die versicherten Leistungen bei Invalidität und im Todesfall von Interesse. Aufgrund der heutigen Lebensformen interessiert zudem, an wen das Kapital im Todesfall bei unverheirateten Personen ausgerichtet wird.

Der Preis für den besten Vorsorgeausweis geht an Transparenta. Nebst einer detaillierten Auflistung der Vorsorgebeiträge sticht bei ihr der Hinweis zur Einreichung der Begünstigungsmeldung ins Auge. Transparenta führt zudem separat die Veränderungen des Vorsorgeguthabens auf. Hilfreich ist die Website, wo Muster-Vorsorgeausweise mit einer Lesehilfe in den Sprachen Deutsch, Französisch, Englisch und Italienisch zur Verfügung stehen. Den deutschsprachigen Vorsorgeausweis gibt es als interaktive Version mit Erklärungen zu den einzelnen Begriffen und Prämien.

Einzelne Pensionskassen wie AXA führen auf dem Vorsorgeausweis die Mitglieder der Vorsorgekommission auf, was für die Versicherten hinsichtlich Mitbestimmungsfragen zur beruflichen Vorsorge hilfreich ist. Die zweitplatzierte AXA stellt auf ihrem Dokument die Einkaufssummen bei ordentlicher und vorzeitiger Pensionierung verständlich dar. Für belesene Versicherte ist bei AXA vorbildlich erwähnt, wo die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherungen an die Pensionskassenleistungen angerechnet werden.

Auf dem 3. Rang ist Nest. Ihr zweiseitiges Dokument brilliert gerade dank der verständlichen Struktur der Beiträge sowie der Altersleistungen für die vorzeitige und aufgeschobene Pensionierung.

Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung wird der Trend zu Onlineportalen anhalten. Versicherte können sich dadurch sehr umfassend über ihre berufliche Vorsorgelösung informieren. Bis sämtliche Pensionskassen über solche digitalen Angebote verfügen und die Versicherten keinen persönlichen Vorsorgeausweis in Papierform mehr benötigen, wird es wohl noch eine Weile dauern. Bis dahin dient der altehrwürdige Vorsorgeausweis.



© 2023 - Weibel Hess & Partner AG, Stans - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken