Pensionskassen-Leistungen definieren


Schritt 2: PK-Leistungen definieren Hinweise / Bemerkungen
Erwerbsunfähigkeit Überversicherung vermeiden
Tod Begünstigungen regeln
Alter Frühpensionierung prüfen


Allfällige Leistungsanpassungen müssen definiert werden. Bei den IV-Leistungen ist eine Überversicherung zu vermeiden. Die Leistungen aus der Invalidenversicherung dürfen zusammen mit Leistungen aus der beruflichen Vorsorge 90% des AHV-Lohnes nicht übersteigen. Höhere Leistungen führen bei der Pensionskasse zu Leistungskürzungen. Im Todesfall muss das Augenmerk auf die Begünstigung der Hinterbliebenen gerichtet werden und bei den Altersleistungen gilt es, Modelle für eine Frühpensionierung zu prüfen.


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