Altersleistungen und Deckungsgrad

Die Pensionskassen beeinflussen die Höhe der Altersrente mit zwei Faktoren: mit der Verzinsung der Altersguthaben während eines Arbeitslebens und dem Rentenumwandlungssatz zum Zeitpunkt der Pensionierung. Bei beiden Faktoren gibt es sehr grosse Unterschiede unter den einzelnen Pensionskassen.

Der BVG-Mindestumwandlungssatz liegt derzeit bei 1.50 Prozent. Dieser Zinssatz gilt jedoch nur für den obligatorischen Teil der Altersguthaben. Für überobligatorische Altersguthaben haben die Pensionskassen freie Hand bei der Bestimmung des Umwandlungssatzes. Zudem müssen Sie überobligatorische Guthaben nicht verzinsen oder können diese selber bestimmen. Die im Vergleich ausgewiesene Verzinsung basiert auf der Faustregel, dass sich die Altersguthaben aus 60 Prozent obligatorischem und 40 Prozent überobligatorischem Kapital zusammensetzt.

Im letzten Jahr haben bei den unabhängigen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen lediglich ASGA und Copré Zinsen bezahlt, die über dem gesetzlichen BVG-Mindestzinssatz liegen. Bei der Durchschnittsverzinsung über die letzten acht Jahre reicht es diesen beiden Kassen jedoch nicht an die Spitze. Profond hat in den letzten acht Jahren mit durchschnittlich 3.16 Prozent die Nase vorn. Auch über die letzten zehn Jahre belegt Profond mit durchschnittlich 3.33 Prozent den unangefochtenen Spitzenrang. Die Versicherten profitieren mit der hohen Verzinsung direkt von den Anlageerträgen. Kehrseite von hohen Verzinsungen sind tiefere Reserven. Viele Kassen haben in den letzten Jahren mit den erwirtschafteten Erträge Reserven gebildet und diese nicht an die Versicherten ausgezahlt. Die höheren Reserven bringen einen höheren Deckungsgrad und damit mehr Sicherheit.

Seit letztem Jahr sind die neuen gesetzlichen Vorschriften der BVG-Strukturreform in Kraft. Seither dürfen die unabhängigen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen für die Altersguthaben erst dann eine höhere Verzinsung gewähren, wenn die erforderlichen Wertschwankungsreserven vorhanden sind. Als Richtwert für solche Mehrleistungen gilt für die meisten Kassen ein Ziel-Deckungsgrad von rund 110 Prozent.

Die tiefste Durchschnittsverzinsung hat Meta. Mit 79 Prozent hat Meta auch den tiefsten Deckungsgrad. Bei ihr dürfte es noch lange dauern bis die Versicherten in den Genuss von hohen Verzinsungen bei den Altersguthaben kommen. Bei Gemini können die angeschlossenen Betriebe die Höhe der Verzinsung selber bestimmen. Deshalb ist auch der Deckungsgrad jedes einzelnen Betriebes unterschiedlich.

Die Lebensversicherer haften mit ihrem Eigenkapital für die gesprochenen Kapitalgarantien ihrer Sammelstiftungen. Dies zwingt diese Kassen zu einer äusserst vorsichtigen Anlagestrategie. In den letzten Jahren hat sich dies ausgezahlt und die Versicherten konnten von Überschüssen profitieren. In den letzten acht Jahren hat die Allianz Suisse mit einer Durchschnittsverzinsung von 2.49 Prozent die höchsten Zinsen bezahlt. Über zehn Jahre sind die Lebensversicherer sehr nahe beisammen. Bei Allianz Suisse und SwissLife beträgt die Durchschnittsverzinsung 2.54 Prozent, bei AXA Winterthur beträgt sie 2.53 Prozent.

Die Lebensversicherer und einige unabhängige Gemeinschafts- und Sammelstiftungen wenden auch bei den Umwandlungssätzen für überobligatorische Guthaben abweichende Umwandlungssätze an. Mit einem Umwandlungssatz von 6.8 Prozent wir ein Altersguthaben von 100‘000 Franken in eine lebenslange Altersrente von 6‘800 Franken pro Jahr umgerechnet.

Fast alle Lebensversicherer gewähren für überobligatorische Guthaben einen Umwandlungssatz von 5.84% an. PAX wendet für neue Verträge bereits 5.32 Prozent an. Auch bei den unabhängigen Kassen sind die Umwandlungssätze am Sinken. Grund dafür sind vor allem die steigende Lebenserwartung aber auch die sinkenden Erträge an den Finanzmärkten. Dadurch sind die Kassen gezwungen ihre technischen Zinssätze (d.h. kalkulatorische zünftige Anlagerenditen) zu senken. In den letzten Jahren konnte mit Verrentungsverlusten die zu hohen Umwandlungssätzen noch quersubventioniert werden. Doch bei den meisten Kassen sind diese Quersubventionen zu stark ausgereizt und die erwerbstätigen Versicherten können nicht stärker für die zu hohen Umwandlungssätzen belangt werden. Diese Umverteilungen gehen zu Lasten der Erwerbstätigen und schwächen das Kapitaldeckungssystem der beruflichen Vorsorge. Durch ein Senken der Umwandlungssätze nehmen diese Umverteilungen ab, führen jedoch zu tieferen Renten im Alter.