Servicequalität

Im Rahmen des Pensionskassenvergleichs der SonntagsZeitung hat das Beratungsunternehmen Weibel Hess & Partner die Vorsorgereglemente der Pensionskassen analysiert. In den Vorsorgereglementen sind die Bedingungen für die Leistungen der Pensionskassen festgehalten. Pensionskassen müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen einhalten. Sie sind frei, zu Gunsten der Versicherten bessere Leistungen oder einfachere Bedingungen anzuwenden. Es gibt sehr grosse Unterschiede bei diesen „kleingeschriebenen“ Details und in der Praxis gewinnen diese immer mehr an Bedeutung. Deshalb dient die Analyse der Vorsorgereglemente in diesem Jahr als Gradmesser der Servicequalität.

Die Analyse der Vorsorgereglemente lässt sich in drei Kategorien unterteilen:

  • Altersvorsorge
  • Risikovorsorge
  • Mitbestimmung bei Kapitalanlagen


1. Altersvorsorge

Bei allen analysierten Pensionskassen können die Versicherten wählen, ob sie ihr Alterskapital im Zeitpunkt der Pensionierung in Form einer lebenslangen Altersrente, als einmalige Kapitalauszahlung oder in einer Mischform (teilweise Renten / teilweise Kapital) beziehen. Grosse Unterschiede gibt es bei der Anmeldefrist des Kapitalbezugs. Bei vielen Kassen reicht es, wenn die Versicherten ein bis zwei Monate vor der Pensionierung mitteilen, ob sie die Rente oder das Kapital beziehen wollen. Einzelne Kassen wie beispielsweise Abendrot oder Copré, bestehen jedoch darauf, dass die Versicherten einen Kapitalbezug spätestens ein Jahr vor der Pensionierung melden. Wird diese Meldung fristgerecht unterlassen, können die Versicherten keinen Kapitalbezug mehr tätigen.

Sehr unterschiedlich ist die Handhabung im Zusammenhang mit freiwilligen Einzahlungen (Nachfinanzierung von fehlenden Beitragsjahren) in die Pensionskasse. Bei den meisten Kassen werden solche freiwilligen Einzahlungen dem überobligatorischen Kapital zugewiesen. Dies ist natürlich ganz im Sinne der Pensionskasse, da sie überobligatorisches Kapital tiefer verzinsen können und einen tieferen Umwandlungssatz anwenden können. Einzelne Kassen wie Grano, Meta oder Profond oder UWP füllen zuerst die Lücken des BVG-Mindestkapitals, bevor sie die restlichen Einzahlungen dem Überobligatorium zuweisen. Dadurch können die Versicherten die tatsächlichen Lücken ohne Nachteil nachfinanzieren.


2. Risikovorsorge
Alle untersuchten Pensionskassen bezahlen im Todesfall einer versicherten Person mittlerweile nebst der Witwenrente für Verheiratete auch eine Hinterlassenenrente an Konkubinatspartner. Grosse Unterschiede gibt es allerdings bei den zu erfüllenden Bedingungen. Bei einigen Pensionskassen müssen auch verheiratete Personen Bedingungen wie Mindest-Ehedauer oder Mindestalter erfüllen, damit die Pensonskasse im Todesfall eine Rente bezahlt. Bei den Konkubinatspartner-Renten wird bei vielen Kassen zusätzlich zur Mindestdauer des Konkubinats zu Lebzeiten eine schriftliche Meldung des Konkubinatsverhältnisses verlangt. Stirbt eine Person die eine vorgängige Meldung des Konkubinatsverhältnisses nicht gemacht hat, so geht der überlebende Lebenspartner oft leer aus. Weiter kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner bei vielen Kassen anstelle der lebenslangen Rente auch die sofortige Auszahlung des angesparten Altersguthabens verlangen. Insgesamt kommen die Hinterbliebenen im Todesfall bei Gemini, PK Profaro, PK pro, Revor, Swiss Life, Transparenta und Vita am einfachsten an die Renten.

Hinterlässt eine Person keine Ehegatten- oder Konkubinatspartner, bezahlen die meisten Pensionskassen das angesparte Alterskapital an die gesetzlichen Erben aus. Allerdings gibt es Unterschiede, welche Familienmitglieder das gesamte Kapital erhalten und an welche Personen nur einen Teil des angesparten Kapitals ausgezahlt wird.


3. Mitbestimmung bei Kapitalanlagen
Aufgrund der tiefen Anlageerträge der letzten Jahre kommt das Bedürfnis nach Mitsprache bei den Kapitalanlagen bei den Versicherten wieder stärker auf. Hauptsächlich sind hier Gemini, Noventus und Revor diejenigen Anbieter, bei denen die angeschlossenen Betriebe die Anlagestrategie der Vorsorgegelder mitbestimmen können.

Über alle analysierten Sammelstiftungen geht Gemini als Siegerin hervor. Einfache und kundenfreundliche Bedingungen bei der Altersvorsorge sowie bei den Invaliditäts- und Todesfall-Renten (bspw. keine Altersbegrenzungen für Ehegatten- oder Lebenspartnerrenten) sind für die Versicherten im Vergleich zu vielen anderen Kassen ein echter Mehrwert. Zudem können bei Gemini die angeschlossenen Betriebe die Anlagestrategie als Poolanlagen oder ab einer bestimmten Mindestgrösse auch völlig individuell mitbestimmen.