Altersleistungen und Deckungsgrad

Die Höhe der Altersrente ist hauptsächlich von zwei Faktoren abhängig: der Verzinsung der Altersguthaben während eines Arbeitslebens und vom Rentenumwandlungssatz im Zeitpunkt der Pensionierung. Der Bundesrat legt jährlich den BVG-Mindestzinssatz fest. Dieser Zinssatz gilt jedoch nur für den obligatorischen Teil der Altersguthaben. Bei der Verzinsung der überobligatorischen Altersguthaben sind die Kassen frei. Die meisten Lebensversicherer kennen das Zinssplitting und wenden auf dem überobligatorischen Guthaben eine andere Verzinsung an. Die im Vergleich ausgewiesene Verzinsung der Kassen basiert auf der Faustregel, dass sich das Altersguthaben aus 60 Prozent obligatorischem und 40 Prozent überobligatorischem Kapital zusammensetzt.

In den letzten zehn Jahren hat Profond die Altersguthaben mit durchschnittlich 3.62 Prozent am besten verzinst. Dies entspricht der Strategie der Profond, die Altersguthaben mindestens mit 4 Prozent pro Jahr zu verzinsen. An zweiter Stelle steht Copré mit einer Durchschnittsverzinsung von 3.28 Prozent. Sie ist die einzige unabhängige Kasse, die im letzten Jahr mit 2.25 Prozent eine Höherverzinsung von 0.25 Prozent gegenüber dem gesetzlichen Zinssatz bezahlen konnte.

Nur Profond und Copré konnten in den letzten zehn Jahren gegenüber den Lebensversicherern eine nennenswerte Höherverzinsung auszahlen. Helvetia verzinste die Alterskapitalien in dieser Zeit mit jährlich 2.98 Prozent. Knapp dahinter folgen AXA Winterthur und Swiss Life. Auch über die letzten fünf Jahre liegen alle Lebensversicherer bei der Verzinsung eng zusammen. Die Lebensversicherer haften mit dem Eigenkapital für die abgegebenen Kapitalgarantien. Das zwingt diese Kassen, eine äusserst vorsichtige Anlagestrategie einzuschlagen. Eine konservative Anlagestrategie hat sich in den letzten Jahren ausbezahlt, davon konnten die Versicherten mit einer recht guten Verzinsung ihrer Guthaben profitieren.

Bei einigen Kassen liegt die Langfristverzinsung unter dem BVG-Mindestzinssatz: Swisscanto, PK Profaro, Spida, UWP und Meta. Bei Meta ist aufgrund des tiefen Deckungsgrades von lediglich 81.8 Prozent davon auszugehen, dass die Verzinsung auch in den nächsten Jahren unterdurchschnittlich ausfallen wird. Erst mit voller Deckung von 100 Prozent wird eine Höherverzinsung möglich, ohne die Substanz weiter zu schwächen. Oft gewähren Kassen eine Höherverzinsung erst, wenn Kursschwankungen an den Finanzmärkten durch Wertschwankungsreserven weitgehend aufgefangen werden können. Da jede Verzinsung zulasten des Deckungsgrades geht, ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Deckungsgrad und Verzinsung im Interesse aller. Bei Gemini können die angeschlossenen Betriebe die Höhe der Verzinsung selber bestimmen. Deshalb ist der Deckungsgrad jedes einzelnen Betriebes unterschiedlich.

Bei einem Deckungsgrad von 100 Prozent können alle künftigen Verpflichtungen einer Kasse aus heutiger Sicht erfüllt werden. Für die Beurteilung des Deckungsgrades ist die Höhe des technischen Zinssatzes wichtig. Der technische Zinssatz dient als Berechnungsgrundlage für die künftigen Anlageerträge. Liegt die effektiv erzielte Rendite tiefer als der technische Zinssatz entstehen Buchverluste. Viele Kassen stehen vor dem Problem, dass die Anlagerenditen in den letzten Jahren diesen technischen Zinssatz nicht erreicht haben. Will die Kasse diesem Umstand Rechnung tragen, hat sie den technischen Zinssatz und damit die Renditeerwartungen zu reduzieren. Das bleibt jedoch nicht ohne Folgen. Mit der Reduktion des technischen Zinssatzes um 0.5 Prozentpunkte sinkt der Deckungsgrad der Kasse um bis zu 5 Prozent. Der Deckungsgrad bei den Kassen ist daher keine absolute Grösse.

Der technische Zinssatz wird auch für die Verzinsung der Deckungskapitalien der Altersrenten angewandt. Und daraus errechnet sich der für die Rentenhöhe entscheidende Rentenumwandlungssatz. Bei einem Umwandlungssatz von 6.8 Prozent wird 100'000 Franken Altersguthaben in eine lebenslange Altersrente von 6'800 Franken pro Jahr umgerechnet.

Profond gewährt nach wie vor einen Umwandlungssatz von 7.2 Prozent. Damit bezahlt sie die höchsten Altersrenten aller Kassen. Viele unabhängigen Gemeinschafts- und Sammelstiftungen gewähren auf dem gesamten Altersguthaben einen einheitlichen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent. Weitere Kassen und alle Lebensversicherer kennen das Splitting und wenden den gesetzlichen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent lediglich auf dem obligatorischen Guthaben an. Überobligatorische Guthaben werden teilweise zu einem wesentlich tieferen Satz umgewandelt. Das beschert dem Versicherten eine entsprechend tiefere lebenslange Rente.

Aufgrund der steigenden Lebenserwartung können die Kassen einen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent nicht mehr kostendeckend finanzieren. Deshalb fallen bei jeder Pensionierung Verrentungsverluste an. Dies bedeutet, dass die Kassen für die Auszahlung der lebenslangen Altersrenten zusätzliche Rückstellungen im Umfang von 7 bis 15 Prozent des Rentenbetrages bilden müssen. Nur so können sie den überhöhten Umwandlungssatz finanzieren. Diese Rückstellungen wirken als Subventionen für die Rentner, welche schlussendlich von den Aktiven zu bezahlen sind.