PK-Wahl: Rentner machen Wechsel teuer

Die meisten KMU sind frei in der Wahl ihrer Pensionskasse und können vom Wettbewerb im Pensionskassenmarkt profitieren. Invaliden- und Altersrentner können bei einem geplanten Pensionskassenwechsel aber zum kostspieligen Stolperstein werden.

Im Anschlussvertrag ist geregelt, ob Rentner bei der alten Kasse verbleiben oder mit den aktiven Versicherten zur neuen Kasse wechseln. In neueren Anschlussverträgen ist meist festgelegt, dass Altersrentner in der bisherigen Pensionskasse verbleiben, Bezüger von Hinterlassenen- und Invalidenrenten jedoch in die neue Pensionskasse wechseln. Das Interesse der Kassen ist klar, sie wollen möglichst wenige Rentner übernehmen. Diese Praxis ist stossend, behindert den Wettbewerb und verhindert in manchen Fällen sogar den Pensionskassenwechsel.

In der Praxis wird der Rentnerfrage zu wenig Aufmerksamkeit beigemessen. Deshalb wurden im Rahmen des diesjährigen Pensionskassenvergleichs die Kassen nach der Höhe des notwendigen Deckungskapitals für die Übernahme eines Invalidenrentners angefragt. Die Kassen berechnen das Rentnerdeckungskapital abhängig von versicherungstechnischen Grundlagen ganz individuell. Ist dieses notwendige Kapital höher als das bei der alten Kasse vorhandene Kapital, muss der Betrieb die Differenz einschiessen.

Für einen 45-jährigen Invalidenrentenbezüger verlangen die 27 Pensionskassen durchschnittlich 435'000 Franken. Groupe Mutuel benötigt für die Übernahme dieses Rentners 397'000 Franken. Gemini verlangt für den gleichen Rentner 496'000 Franken. Dies sind 100'000 Franken oder 25 Prozent Unterschied.

Begründet werden diese enormen Differenzen mit unterschiedlichen Tarifstrukturen und abweichenden technischen Zinssätzen. Der Vergleich zeigt jedoch, dass Pensionskassen, die sich auf die gleichen Tarifgrundlagen stützen und die selben technischen Zinssätze anwenden, unterschiedliche Beträge bei der Übernahme von Rentnern verlangen.

Die Lebensversicherungsgesellschaften und einige unabhängige Gemeinschafts- und Sammelstiftungen wenden bei der Übernahme von Rentnern das so genannte Drehtürprinzip an. Dadurch sind die Betriebe von der Ausfinanzierung von fehlenden Kapitalien geschützt, wenn die alte und die neue Pensionskasse dieses Prinzip anwenden.

Die restriktive Praxis der Rentnerübernahmen durch Sammeleinrichtungen hat auch eine positive Seite. Bei der Übernahme von Rentnern mit einem zu geringen Deckungskapital entstehen für die Kasse nämlich Verluste. Diese Verluste müssen von den aktiven Versicherten der Kasse bezahlt werden. Korrekt berechnete Rentnerkapitalien schützen somit die aktiven Versicherten.