Verzinsung / Umwandlungssatz: Zinssatz trennt

Die Höhe der Altersleistungen aus der beruflichen Vorsorge hängen von einer attraktiven Verzinsung ab. Eine Mehrverzinsung von einem Prozent über ein Arbeitsleben von 40 Jahren bringen bei einem versicherten Lohn von 80'000 Franken ein zusätzliches Alterskapital von rund 120’000 Franken. Damit erhält der Versicherte eine zusätzliche, jährliche Altersrente von rund 8’000 Franken.

Von allen Pensionskassen hat Profond in den letzten Jahren die Altersguthaben am besten verzinst. Über die letzten 5 Jahre hat Profond durchschnittlich 3.95 Prozent an Zinsen ausgezahlt. So profitierten die Versicherten direkt, was sich andererseits auf insgesamt tiefere Reserven auswirkte. An zweiter Stelle kommt Copré mit einer durchschnittlichen Verzinsung von 3.40%. Alle anderen Kassen verzinsten die Alterguthaben in den letzten fünf Jahren mit weniger als 3 Prozent.

Was letztlich wirklich zählt, ist eine nachhaltig gute Verzinsung. Profond liegt über die letzten zehn Jahre mit ihrer Durchschnittsverzinsung von 3.82 Prozent allein an der Spitze. Auf den weiteren Podestplätzen folgen Copré mit 3.55 Prozent und PK Profaro mit 3.53 Prozent. Die meisten Stiftungen haben in den letzten Jahren die erwirtschafteten Erträge nicht an die Versicherten ausgezahlt, sondern Reserven gebildet. Die höheren Reserven bringen einen höheren Deckungsgrad und mehr Sicherheit. Letztlich müssen die Pensionskassen abwägen zwischen Schwankungsreserven und einer gute Verzinsung zugunsten der Versicherten.

Über die letzten zehn Jahre hat Meta die Altersguthaben mit durchschnittlich 2.30 Prozent am schlechtesten verzinst. Damit liegt sie rund 0.7 Prozentpunkte unter dem durchschnittlichen BVG-Mindestzinssatz. Auch UWP und Spida liegen mit ihrer Verzinsung unter dem BVG-Mindestzins. Dies war nur aufgrund von Sanierungsmassnahmen in Folge von Unterdeckungen möglich.

Einige unabhängige Gemeinschafts- und Sammelstiftungen und alle Sammelstiftungen der Lebensversicherer, mit Ausnahme der PAX, kennen das Zinssplitting. So erfolgt bei diesen Kassen eine getrennte Verzinsung von obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben. Als Faustregel macht der überobligatorische Teil 40 Prozent des angesammelten Kapitals aus. Nur wenn es das Anlageergebnis zulässt, gewähren die Lebensversicherer nebst dem Mindestzinssatz eine höhere Verzinsung. Swiss Life steht mit durchschnittlich 3.25 Prozent über die letzten zehn Jahre an der Spitze. Die Durchschnittsverzinsungen von AXA Winterthur und Helvetia sind nur leicht tiefer. Über die letzten fünf Jahre hat Allianz Suisse mit durchschnittlich 2.84% die höchste Verzinsung gewährt. Diese hat Allianz Suisse jedoch teilweise aus Risiko- und Verwaltungsüberschüssen finanziert. Andere Sammelstiftungen von Lebensversicherern schütten diese Überschüsse nicht in Form von Zinsgutschriften aus, sondern äufnen sie auf einem separaten Konto. So hat beispielsweise Helvetia im Jahr 2009 Risikoüberschüsse zugewiesen, die mit einem Zinsbonus von rund 0.3% vergleichbar sind.

Ein weiterer wichtiger Faktor für die Höhe der Altersrente ist der Rentenumwandlungssatz. So wird bei einem Umwandlungssatz von 6.8% für 100'000 Franken an Altersguthaben eine lebenslange Altersrente von 6'800 Franken pro Jahr finanziert.

Auch hier wenden die Sammelstiftungen der Lebensversicherer sowie einige unabhängige Gemeinschafts- und Sammelstiftungen ein Splitting an. Da der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6.8 Prozent nur für das obligatorische BVG-Altersguthaben gilt, wird für überobligatorisches Guthaben ein massiv tieferer Umwandlungssatz angewendet.

Ein versicherungstechnisch korrekter Umwandlungssatz ist im Interesse aller Beteiligten. Denn ein zu hoher Umwandlungssatz führt zu einer lebenslangen Altersrente, die aus dem angesparten Altersguthaben nicht finanziert werden kann. Das bedeutet für jede neue Altersrente zusätzliche Rückstellungen getätigt werden müssen. Dies ist gleichbedeutend mit so genannten Verrentungsverlusten. Diese Verrentungsverluste gehen zu Lasten der erwerbstätigen Versicherten, was einer Quersubventionierung gleichkommt und insgesamt das System des Kapitaldeckungsverfahrens gefährdet.

Nebst der durchschnittlichen Lebenserwartung kalkuliert der Umwandlungssatz auch mit einer erwarteten Anlagerendite (technischer Zinssatz). Umso höher der technische Zinssatz, desto tiefer sind die notwendigen Rückstellungen, da in Zukunft von höheren Erträgen ausgegangen wird. Auf Grund einer Faustregel sinkt der Deckungsgrad einer Pensionskasse um bis zu fünf Prozentpunkte, falls der technische Zinssatz um 0.5 Prozent reduziert wird. Bei einem Vergleich der Deckungsgrade sind deswegen immer auch die zu Grunde liegenden technischen Zinssätze zu berücksichtigen.

Nach wie vor gibt es unabhängige Gemeinschafts- und Sammelstiftungen, die auf dem gesamten Altersguthaben einen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent gewähren. Den höchsten Umwandlungssatz wendet Profond an. Sie gewährt weiterhin 7.2 Prozent. Damit verspricht sie zusammen mit der höchsten Durchschnittsverzinsung auch die höchsten Altersleistungen.

Auch einige unabhängige Gemeinschafts- und Sammelstiftungen gewähren auf dem überobligatorischen Guthaben einen tieferen Umwandlungssatz. Grund dafür ist, dass Groupe Mutuel, Noventus, Revor, Swisscanto und Vita die Altersrenten vollumfänglich rückversichert haben. Damit entstehen für ihre derzeit aktiven Versicherten keine Verrentungsverluste.