Umwandlungssätze

Für die Höhe der Altersrente ist der Umwandlungssatz sehr entscheidend. Ein Umwandlungssatz von 6.8 Prozent bedeutet, dass auf ein Vorsorgekapital von 100'000 Franken eine lebenslängliche Altersrente von 6'800 Franken pro Jahr gezahlt wird. Der Bundesrat definiert einen Mindestumwandlungssatz, der für das obligatorische Kapital angewendet werden muss. Mit der 1. BVG-Revision wurde der Umwandlungssatz von 7.2 Prozent auf 6.8 Prozent gesenkt. Wer im 2009 ordentlich in Rente geht, fällt in die Übergangsregelung dieser Senkung und erhält einen Umwandlungssatz von 7.05 Prozent (Frauen 7.0 Prozent). Noch in diesem Jahr wird das Schweizer Stimmvolk darüber entscheiden, ob der Umwandlungssatz schneller und auf ein tieferes Niveau gesenkt werden soll. Ein Hauptgrund für die Reduktion des Mindestumwandlungssatzes ist die steigende Lebenserwartung der Rentenbezüger. Das Vorsorgekapital muss für die Zahlung der lebenslänglichen Altersrente für eine längere Dauer ausreichen, wenn die Rentenbezüger immer älter werden. Bei der geplanten Reduktion der Umwandlungssätze auf 6.4 Prozent ist berücksichtigt, dass die Pensionskassen in Zukunft von tieferen Renditeerwartungen ausgehen. Wenn der Umwandlungssatz der höheren Lebenserwartung und der erzielbaren Anlagerendite nicht angepasst wird, führt dies zu einer Quersubventionierung zu Lasten der Aktiven. Deshalb sollte ein versicherungstechnisch korrekter Umwandlungssatz im Interesse aller versicherten Personen sein, damit das System der beruflichen Vorsorge auch langfristig bestehen bleibt.

In der untenstehenden Tabelle sind die zukünftigen Umwandlungssätze der Stiftungen nach der aktuellen Übergangsfrist aufgeführt. Für überobligatorisches Vorsorgekapital können die Stiftungen einen beliebigen Umwandlungssatz anwenden. So wenden alle Lebensversicherer und einige unabhängige Sammelstiftungen für das überobligatorische Kapital einen wesentlich tieferen Umwandlungssatz an. Bei einem Umwandlungssatz von 5.84 Prozent bezahlt die Stiftung für jede 100'000 Franken Vorsorgekapital eine um fast 1'000 Franken tiefere Altersrente pro Jahr. Nach wie vor gibt es Pensionskassen, die weiterhin einen Umwandlungssatz von 7 Prozent und mehr gewähren.