Verwaltungskosten / Zusatzkosten

Verwaltungskosten
Die Pensionskassen-Sammelstiftungen senken ihre Verwaltungskosten gegenüber dem letztem Jahr um rund 6 Prozent. Einzig die Allianz verlangt für die Verwaltung 45 Prozent mehr als im Vorjahr. Die im Auftrag der SonntagsZeitung durchgeführte Pensionskassenuntersuchung zeigt aber weiterhin grosse Unterschiede bei den Verwaltungskosten. Der teuerste Anbieter verrechnet im Vergleich zum günstigsten immer noch mehr als das Dreifache.

Die höchsten Verwaltungskosten weisen die Sammelstiftungen von Allianz, Basler und Swiss Life aus – mit 547 bis 623 Franken pro Person und Jahr. Ihre Administration kostet nach wie vor fast das Doppelte eines durchschnittlichen Anbieters.

Die durchschnittlichen Verwaltungskosten aller Anbieter sind seit 2006 um 17 Prozent von 420 Franken auf 347 Franken gesunken. Im gleichen Zeitraum haben die Lebensversicherer die Kosten um 25 Prozent gesenkt. Aber auch bei den bereits günstigen unabhängigen Sammelstiftungen sind die Verwaltungskosten um 13 Prozent zurückgekommen. Die effizientesten Kassen Asga, Noventus, PKG und Profond kommen weiterhin mit knapp der Hälfte der Durchschnittskosten aus.

Selbst wenn man nur die Sammelstiftungen der Lebensversicherer untereinander vergleicht, sind die Unterschiede gross. Allianz und Basler weisen Verwaltungskosten aus, die gegen 40 bis 60 Prozent höher liegen als jene der Helvetia. Gegenüber der Vita-Sammelstiftung, die der Zürich-Versicherung nahe steht, beträgt der Mehrpreis sogar rund 90 Prozent.

Die Allianz, Axa-Winterthur und Swiss Life verlangen je nach Branchenzugehörigkeit des Betriebes nicht nur unterschiedliche Risikoprämien sondern auch unterschiedliche Verwaltungskosten. So sind die Verwaltungskosten für den Malereibetrieb bei Allianz 19 Prozent, bei Swiss Life 17 Prozent und bei Axa-Winterthur immerhin noch 8 Prozent höher als der Treuhandbetrieb in der besten Risikoklasse.

In den letzten Jahren haben alle Pensionskassen-Sammelstiftungen ein Verwaltungskostenreglement erstellt. Dieses Reglement umfasst neben den jährlichen Verwaltungskosten pro Mitarbeiter die Kosten für ausserordentliche Aufwendungen sowie für die Vertragsauflösung. Dabei kann es für den Betrieb und den versicherten Mitarbeiter echt teuer werden. Es gibt auch rühmliche Ausnahmen, PKG, Profond, Copré, Gemini, CoOpera und Nest verrechnen keinerlei Zusatzkosten. Dies gilt auch für die Vertragsauflösung.

Zusatzkosten
Alle Sammelstiftungen bitten säumige Zahler für Mahnungen und Betreibungen zusätzlich zur Kasse. Daneben verlangen die meisten Pensionskassen-Sammelstiftungen für den Vorbezug von Pensionskassengeldern für die Wohneigentumsförderung zwischen 200 und 600 Franken, dazu kommen Grundbuchgebühren. Auch für die Verpfändung von Vorsorgegeldern wird 100 bis 500 Franken in Rechnung gestellt. Bei der Swiss Life muss für die Rückzahlung eines Vorbezuges nochmals 200 Franken bezahlt werden. Für die Erstellung eines Verteilplanes von freien Mitteln oder Reserven für Sondermassnahmen verlangen die meisten Stiftungen 300 bis 500 Franken.

Die meisten Pensionskassen-Sammelstiftungen verlangen bei der Vertragsauflösung eine Administrativgebühr zwischen 30 und 100 Franken. Teurer wird es bei Transparenta, die über 190 Franken in Rechnung stellt. Die Asga kennt keine generelle Mindestvertragsdauer. Wird ein Anschluss jedoch innert drei Jahren aufgelöst, verlangt die Asga 1,5 Prozent bis 3 Prozent des Vorsorgekapitals. Für unseren Musterbetrieb fallen bei Asga in den ersten drei Jahren Auflösungskosten von 30'000 bis 60'000 Franken an. Bei der Valitas wird es unabhängig von der Vertragsdauer teuer. So verlangt Valitas unabhängig von effektiv anfallenden Kosten 0.25 Prozent des Vorsorgekapitals als Auflösungskosten. Zusammen mit den fixen Gebühren pro Mitarbeiter von 100 Franken müssen so Auflösungskosten von 6'778 Franken oder fast 400 Franken pro Mitarbeiter bezahlt werden.

Zinsrisikoabzug
Weitere Kosten in Form eines Zinsrisikoabzuges können bei den Lebensversicherern entstehen. Sammelstiftungen mit einer Zinsgarantie kennen bei der Vertragsauflösung mit einer Vertragsdauer unter fünf Jahren den sogenannten Zinsrisikoabzug, goldene Fesseln, die ein Pensionskassenwechsel massiv erschweren können. So hat unser Musterbetrieb bei einem Pensionskassenwechsel im Extremfall bis 8 Prozent des Vorsorgekapitals oder 163'000 Franken zu bezahlen.

Diese Regelung ist in den letzten Jahren mit historisch tiefen Zinsen in Vergessenheit geraten. Wir stehen aber vor einem Wendepunkt in der Zinsentwicklung. Die Teuerung steigt wieder an und damit auch die Zinsen. Steigende Zinsen bedeuten sinkende Obligationenkurse. Über 70 Prozent der Vorsorgegelder der Lebensversicherer ist in Obligationen angelegt. Dieses Zinsänderungsrisiko wird mit der Regelung über den Zinsrisikoabzug auf den angeschlossenen Betrieb und die Mitarbeiter überwälzt. Es ist durchaus möglich, dass die Zinsen innerhalb eines Jahres um bis zu 1,5 Prozent ansteigen. Die Zinsen für Neuanlagen dürften so sicherlich 0,5 Prozent über dem Durchschnittszinssatz aller bestehenden Obligationenanlagen liegen. So schlägt der Zinsrisikoabzug bei unserem Musterbetrieb mit über 10'000 Franken zu Buche.